Urteil zum Kükentöten: Richtungsweisender Erfolg für den Tierschutz

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden,
dass wirtschaftliche Interessen allein nicht das routinemäßige Töten
von männlichen Eintagsküken in der Legehennenzucht rechtfertigen. In
ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass
wirtschaftliche Interessen per se kein »vernünftiger Grund« laut
Tierschutzgesetz sind.

»Wir sind erleichtert, dass das Bundesverwaltungsgericht den
Tierschutz über rein wirtschaftliche Interessen stellt«, kommentiert
Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für
unsere Mitwelt. »Die Revision wurde zwar abgewiesen und das
Kükentöten wird für eine Übergangszeit weitergehen. Doch in der
entscheidenden Frage wurde im Sinne des Tierschutzes entschieden:
wirtschaftliche –Wertlosigkeit– ist kein vernünftiger Grund, um einem
Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Zudem hat das Gericht
festgehalten, dass sich aus dem Tierschutzgesetz ein Lebensschutz
ableitet. Jetzt ist Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
unter Druck, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das
Kükentöten bis 2020 zu beenden, auch wirklich umzusetzen.«

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird sich auch auf andere
Gerichtsverfahren auswirken. So hatte beispielsweise das Landgericht
Heilbronn geurteilt, dass die Massentierhaltung per se sozialadäquat
und damit auch vernünftig sei. »Dieses aus Tierschutzsicht
verheerende Urteil ist seit heute vom Tisch«, freut sich Mahi
Klosterhalfen.

Die Albert Schweitzer Stiftung demonstrierte heute Morgen mit
einem symbolischen Kükenschreddern vor dem Gerichtsgebäude. Bilder
dazu finden Sie auf https://flic.kr/s/aHsmEeoNaH.

Zum Hintergrund: Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem
Wirbeltier »ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen« oder es gar töten. Was genau als vernünftig einzustufen ist,
war bis heute offen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den
vernünftigen Grund verneint und deshalb im Jahr 2013 die zuständigen
Veterinärämter angewiesen, das Töten männlicher Eintagsküken durch
Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien
geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte, ob ökonomische
Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also als
»vernünftiger Grund« gelten können. Das Verwaltungsgericht Minden und
das Oberverwaltungsgericht Münster hatten den Brütereien in den
Vorinstanzen Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied
nun über die Revision. Die Bundesrichter gewährten den klagenden
Brütereien eine Übergangsfrist, in der sie weiterhin die frisch
geschlüpften Küken töten dürfen, bis Verfahren zur
Geschlechtsfrüherkennung im Ei marktreif sind.

Das Töten männlicher Hühnerküken ist in der Zucht von Legehennen
gängige Praxis. Da diese Tiere weder Eier legen können, noch das
schnelle Wachstum der Mastrassen aufweisen, sind sie aus ökonomischer
Sicht wertlos. Noch am Tag des Schlüpfens werden pro Jahr etwa 45
Millionen männliche Küken bei lebendigem Leib mit einem sogenannten
»Homogenisator« (einer Maschine mit schnell rotierenden Messern)
zerstückelt oder mit Kohlendioxid getötet, wobei sie einen qualvollen
Erstickungstod sterben.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen oder das vegane Angebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
https://albert-schweitzer-stiftung.de.

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