(DBV) Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass der 
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Klimapaketes 
2030 beschlossen hat, das Hebesatzrecht für Gemeinden bei der Grundsteuer für 
Windparks zu streichen. Dazu der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo 
Hemmerling: „Durch die Streichung der Grundsteuer Wind werden unproduktive 
Diskussionen und Streitigkeiten in den Gemeinden vermieden. Bund und Länder 
haben erkannt, für mehr Akzeptanz bei der Windenergie besser auf 
Beteiligungsmodelle zu setzen. Der Bauernverband hat stets eine Priorität für 
Windparks gefordert, die von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen 
getragen sind. Dies ist ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen 
zu lösen. Kooperative Beteiligungsmodelle sind auch hier der bessere Weg.“
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