Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich
die Intention des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), eine
bedarfsgerechte, flächendeckende und gleichwohl qualitativ
hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Aus Sicht der
BKK wird das Ziel, den Patienten zielgerichtete, innovative
Versorgungsangebote zu ermöglichen, jedoch nur teilweise erreicht.
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages bekräftigen sie ihre Kritik an der
Ausgestaltung des Innovationsfonds.
„Voraussetzung für ein Gelingen des Innovationsfonds ist, dass
Krankenkassen innovative Projekte gemeinsam mit ihren regionalen
Partnern entwickeln und umsetzen können. Daher ist es wichtig, dass
die Förderkriterien und -schwerpunkte von Praktikern mitentwickelt
werden“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Das
Erfahrungswissen um das, was vor Ort funktioniert und was nicht, muss
in den neu einzurichtenden Innovationsausschuss des Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) einfließen. Daher ist die unmittelbare
Beteiligung der Krankenkassen in diesem Gremium zwingend notwendig“,
so Knieps weiter.
Auf positives Echo stießen die Neuregelungen zum Entlassmanagement
und zum Zweitmeinungsverfahren bei den BKK. „Um Versicherte über
eigene Angebote informieren zu können und damit eine gute und
lückenlose Versorgung für sie zu sichern, benötigen die Krankenkassen
zeitnah die erforderlichen Informationen“, betont Knieps. „Hier fehlt
es noch an den entsprechenden Rechtsgrundlagen, um den
Informationsfluss zu beschleunigen und die Patienten bei schweren
oder chronischen Erkrankungen schnell unterstützen zu können.“
Der BKK Dachverband vertritt 88 Betriebskrankenkassen und vier
Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.
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