Verwaltungsgericht stärkt die ambulante Pflege / bpa sorgt für Klarheit bei Förderungen durch die Landkreise

Ambulante Pflegedienste in Bayern haben Anrecht
auf eine angemessene Förderung ihrer Investitionen, die sich an der
Zahl ihrer Mitarbeiter orientieren muss. Das stellte das
Verwaltungsgericht Regensburg jetzt klar und folgte damit der
Rechtsauffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), der mehr als 1.000 ambulante Pflegedienste und
stationäre Einrichtungen in Bayern vertritt.

„Die Landkreise müssen bei der Bemessung der Förderung alle
Mitarbeiter berücksichtigen, die für die Versorgung von
Pflegebedürftigen eingesetzt werden und darf nicht einfach nach
bestimmten Qualifikationen unterscheiden“, fasst der bayerische
bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri das Urteil zusammen. Ein
bpa-Mitglied aus dem Landkreis Rottal-Inn hatte mit Unterstützung des
Verbandes dagegen geklagt, dass der Landkreis nur bestimmte
Mitarbeiter im Rahmen der Förderung berücksichtigt hat. Dies sei
nicht zulässig, entschieden nun die Richter.

Sie stellten damit klar, dass die Kreise nicht über die Förderung
Einfluss auf die Zusammensetzung des Teams eines Pflegedienstes
nehmen dürfen. Sofern es um die Qualifikation oder die Qualität und
deren Kontrolle gehe, gebe es schließlich andere Zuständigkeiten.
„Damit wurde zum wiederholten Mal durch ein bayerisches
Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Investitionskostenförderung
nicht willkürlich durch örtliche Förderrichtlinien eingeschränkt
werden darf“, so der bpa-Landesvorsitzende Kasri.

Der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz
rät: „Alle Pflegedienste sollten für ihren Landkreis prüfen, ob die
Investitionskosten gefördert werden können und wie diese berechnet
werden. Der bayerische Landesgesetzgeber hat aktuell ein
Berechnungsverfahren festgelegt. Die Pflegedienste können sich an uns
wenden, wir erläutern das Verfahren gern und helfen bei der
Durchsetzung.“

Das Aktenzeichen des Gerichtsbescheides des Bayerischen
Verwaltungsgerichts Regensburg lautet: RN 4 K 14.1646

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.000 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz , Leiter der Landesgeschäftsstelle
Tel.: 089 – 8 90 44 83 20