Im Vorfeld der am Mittwoch im Bundeskabinett 
geplanten Verabschiedung eines Gesetzespaktes zum Fracking mahnt 
Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU), das Fracking-Regelungspaket nicht weiter aufzuschieben: „Wir 
brauchen für den Trinkwasserschutz dringend eine gesetzliche 
Regelung. Der aktuell in der Diskussion befindliche Entwurf ist 
hierfür ein guter Ansatz. Wichtig ist nun, dass sich die Regierung am
Mittwoch auf ein Gesetzespaket einigt und damit die bestehende 
Hängepartie beendet.“ Kritisch bewertet der VKU weiterhin eine Reihe 
einzelner Punkte wie die Expertenkommission oder die 
Lagerstättenwasserverbringung. Diese gilt es, im parlamentarischen 
Verfahren auf den Prüfstand zu stellen. Für den VKU-Vizepräsidenten 
steht fest: „Das Fracking-Gesetz muss ein umfassendes 
Wasserschutzgesetz sein, daran führt kein Weg vorbei! Nur so können 
wir unser Trinkwasser und seine Ressourcen umfassend vor den mit 
Fracking verbundenen Risiken schützen.“
   Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben das 
Gesetzespaket Fracking Ende vergangener Woche auf Basis der Länder- 
und Verbändeanhörung konsolidiert. Die Referentenentwürfe wurden in 
puncto Gewässerschutz nochmals nachgeschärft. Dabei sind wesentliche 
Forderungen, welche die kommunale Wasserwirtschaft im Vorfeld für den
umfassenden und vorrangigen Schutz der Trinkwasserressourcen gestellt
hatte, in den geänderten Entwurf des Gesetzespaket aufgenommen 
worden. So finden sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
weitere Verbesserungen, die auch über den von der Bergbauindustrie 
bisher zugestandenen Kompromiss hinausgehen.
   Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt 
insbesondere, dass die Verbotszonen erweitert wurden. „Dass nun die 
sogenannten Ausschlussgebiete, in denen Fracking grundsätzlich nicht 
gestattet ist, erweitert wurden, ist ein wichtiger Schritt hin zu 
einem umfassenden Wasserschutzgesetz“, sagt Beckereit. Demnach soll 
generell eine Erlaubnis auch in Gebieten versagt werden, aus denen 
über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in eine 
Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient. Auch 
sollen nun Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die 
öffentliche Wasserversorgung ausgenommen werden. Außerdem erhalten 
die Länder die Möglichkeit, im Bereich des deutschen 
Steinkohlebergbaus weitergehende Festlegungen zu treffen.
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