Nachdem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme 
vom 8. Mai 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine 
Verschärfung der Fracking-Regelungen eingesetzt hatte, wird die 
Bundesregierung heute ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung 
darlegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die 
Bundesregierung, die Forderungen der Länder – die Verschärfungen vor 
allem im Wasserhaushaltsgesetz beinhalten – aufzugreifen. 
VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: „Es ist wichtig, dass das 
sogenannte Fracking-Verfahren endlich gesetzlich geregelt wird. Der 
Schutz der Trinkwasserressourcen muss dabei konsequent verfolgt 
werden. Insbesondere muss bei den Befugnissen der geplanten 
Expertenkommission, möglichen Erprobungsmaßnahmen und der 
Lagerstätten¬wasserversenkung erheblich nachgebessert werden. Die 
Bundesregierung sollte daher die Forderungen der Länder ernst 
nehmen!“
   Anfang Mai 2015 hatten Bundestag und Bundesrat den Entwurf der 
Bundesregierung zum Fracking-Gesetzespaket beraten. Der Bundestag 
hatte die Vorlage nach kontroverser Debatte erwartungsgemäß an seine 
Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Länderkammer hatte dabei 
die zentralen Forderungen der kommunalen Wasserwirtschaft 
aufgegriffen, die der VKU, Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft, 
vorab sowohl an die beiden Regierungsfraktionen als auch an die 
Bevollmächtigten der Länder beim Bund adressiert hatte.
   Aus Sicht des VKU ist es dringend notwendig, dass sich die 
Erlaubnisversagung für eine Gewässerbenutzung auch auf Vorrang- und 
Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung 
erstreckt. Die entsprechende Verbotsregelung für Wasserschutzgebiete 
sollte zudem unbefristet gelten, da Festsetzungsverfahren deutlich 
länger dauern können als die im Entwurf genannten Fristen. Weiterhin 
sieht der VKU die von der Bundesregierung vorgesehenen Befugnisse der
geplanten Expertenkommission ausgesprochen kritisch. Beckereit: „Es 
ist absolut notwendig, dass die Expertenkommission ihre 
Entscheidungen einstimmig fällt. Denn sie kann unmittelbar Einfluss 
auf das allein den Ländern vorbehaltende verwaltungsrechtliche 
Genehmigungsverfahren nehmen.“
   Zudem fordert der VKU, dass Erprobungsmaßnahmen strikt von der 
kommerziellen Gewinnung getrennt werden müssen. Im Gesetzentwurf der 
Bundesregierung wird grundsätzlich auch eine kommerzielle Aufsuchung 
und Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder 
in Kohleflözgestein unabhängig von der Tiefe ermöglicht. Aus 
VKU-Sicht müssen zudem die vorgesehenen Regelungen für den Umgang mit
Lagerstättenwasser und Rückfluss verbessert werden. „Ihre Behandlung 
muss unbedingt in geeigneten Anlagen nach dem Stand der Technik 
vorgenommen werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung bei der 
Fracking-Gesetzgebung in den entsprechenden Punkten nachschärft, um 
den umfassenden Schutz der Trinkwasserressourcen vor den Risiken 
dieser Technologie zu gewährleisten“, so Beckereit abschließend. Nach
derzeitigem Zeitplan der Bundesregierung soll das 
Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro 
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment 
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der 
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der 
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie 
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen 
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste 
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
erreicht.  Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im 
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 
Milliarden Euro – damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die 
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.
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