Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute 
seine Stellungnahme zur Neufassung der Gewerbeabfallverordnung dem 
Bundesumweltministerium zugeleitet. Durch die Novelle soll die 
Trennung von gewerblichen Abfällen und von Bau- und Abbruchabfällen 
sowie die hochwertige Verwertung gestärkt werden. Außerdem sollen die
Verordnungsbestimmungen stärker an der neuen Abfallhierarchie 
ausgerichtet werden, die dem Recycling Vorrang vor anderen 
Verwertungsarten einräumt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck
hierzu: „Das, was die privaten Haushalte in Deutschland seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizieren, ist für viele Gewerbebetriebe leider
noch ein Fremdwort: Die Trennung und das Recycling ihrer Abfälle. Es 
ist daher sehr zu begrüßen, dass sich das Umweltministerium nun mit 
der Novelle der Gewerbeabfallverordnung des Themas annimmt.“
   Grundsätzlich sollen nach dem vorgelegten Entwurf die Betriebe 
Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle trennen. „Es 
muss aber in der Verordnung noch stärker herausgestellt werden, dass 
von dieser Trennpflicht nur im Ausnahmefall abgewichen werden darf. 
Und ebenso klar muss sein, dass in einem Verwertungsgemisch keine 
Bioabfälle und sonstigen Störstoffe enthalten sein dürfen, da diese 
eine hochwertige Verwertung ausschließen und zwingend getrennt 
gehalten werden müssen.“
   Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt die 
Beibehaltung der praxisnahen Kleinmengenregelung, nach der geringe 
Gewerbeabfallmengen auch gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden 
dürfen. Ebenso wird die Beibehaltung der kommunalen 
Pflichtrestmülltonne begrüßt, die grundsätzlich jeder Betrieb nutzen 
muss. Reck: „Auch die Gewerbebetriebe nutzen in vielfältiger Weise 
die Angebote der kommunalen Entsorgungsunternehmen. Es ist daher 
angemessen, dass sie über die Nutzung einer kommunalen Restmülltonne 
auch an den Vorhaltekosten der öffentlichen Abfallentsorgung 
beteiligt werden können. Außerdem gibt es keine Gewerbebetriebe, in 
denen nicht auch Restmüll anfällt.“
   Der VKU wird seine Position zur Novelle der 
Gewerbeabfallverordnung auch bei der Anhörung in Bonn am 24. März 
einbringen, das parlamentarische Verfahren soll im zweiten Halbjahr 
2015 folgen.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten 
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro 
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die 
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil 
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent 
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500 
Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 
65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union erreicht.
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