Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn
des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt.
Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen
Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden. Die
Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. An dieser Gesellschaft sind die
Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer beteiligt, die bereits
in der Gesellschaft Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
mehr als 6.000 Gerichtsverfahren im Rahmen von Einzelverfahren gegen
Händler und die Volkswagen AG führen. Die Kanzlei hat bereits mehrere
hundert Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten
und ist damit führend im Abgasskandal.
Ziel der Musterfeststellungklage ist es, feststellen zu lassen,
dass die Volkswagen AG durch den Einbau einer Manipulationssoftware
die Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA189, für
welches ein Rückruf erfolgt ist durch das Kraftfahrtbundesamt,
geschädigt hat und deshalb Schadensersatz schuldet. Die Geschädigten
sollen anschließend wählen können, ob Sie das Fahrzeug gegen
Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder eine Einmalzahlung
verlangen. Diese Klage wird zum 01.11.2018, also noch rechtzeitig vor
einer möglichen Verjährung zum Jahresende 2018 eingereicht.
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können
sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach
dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich
mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Bis
zum Tag nach der ersten mündlichen Verhandlung können sich
Verbraucher aus dem Register wieder austragen. Nach einem positiven
Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuellen
Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen. Handlungsbedarf besteht
für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet
wurde. Das wird frühestens Mitte November der Fall sein.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Wir freuen uns
außerordentlich, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband sich für
die Vertretung durch unsere Kanzlei entschieden hat. Mit dieser vom
Gesetzgeber neu geschaffenen Form einer Art Sammelklage haben wir in
Deutschland die historische Möglichkeit, einen der größten
Wirtschaftsskandale in einem Sammelverfahren aufzuarbeiten und den
Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir sind zuversichtlich,
das Verfahren gegen VW zu gewinnen und somit einen großen Beitrag zum
Verbraucherschutz in Deutschland leisten zu können. In den
vergangenen Monaten geben immer mehr Gerichte den Geschädigten recht.
Gerade für nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte ist dies eine
kostengünstige Möglichkeit, an Schadensersatz zukommen. Wir empfehlen
weiterhin, dass rechtsschutzversicherte Geschädigte, Einzelklagen
erheben. Es bestehen sehr gute Erfolgsaussichten.“
Rechtsschutzversicherte Geschädigte können sich zur Einzelklage
unter www.vw-schaden.de melden.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die
Kanzlei ist spezialisiert auf Masseschadenfälle. Sie hat in der
Vergangenheit bereits unterschiedliche Massenverfahren mit mehreren
tausend Geschädigten erfolgreich abgewickelt. Die Kanzlei führt mehr
als 6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und konnte bereits
hunderte Gerichtsurteile zugunsten der Geschädigten erstreiten. In
dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der
Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Pressekontakt:
Dr. Ralf Stoll
Email: ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
Telefon: 0163 6707425
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