WDR-Umfrage: Noch Lücken beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW

WDR-Umfrage: Noch Lücken beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW
 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler wird in NRW nicht überall erfüllt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die der WDR unter allen 396 Kommunen im Land durchgeführt hat. Beteiligt haben sich 251 Städte und Gemeinden, das sind gut 63%.

Von ihnen mussten acht zu Schuljahresbeginn Eltern abweisen, die für ihre Erstklässler einen OGS-Platz beantragt hatten. Dabei handelt es sich um die beiden Großstädte Wuppertal und Solingen sowie Overath, Hennef (Sieg), Datteln, Meerbusch, Steinfurt und Wesseling. Insgesamt gibt es hier für 227 Kinder keinen Platz.

In anderen Kommunen geht die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Erstklässler zulasten älterer Kinder. So gibt es in 60 Kommunen (15%) Wartelisten ab der zweiten Klasse, auf denen insgesamt mehr als 2.200 Kinder stehen. Meistens sind es Kinder, die bisher noch nicht in der Ganztagsbetreuung waren. Ob mancherorts Betreuungsverträge gekündigt wurden, um Erstklässler unterzubringen, lässt sich nur vermuten.

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz mit einer Betreuungszeit von acht Stunden gilt seit diesem Schuljahr für Erstklässler, bis 2029 wird er auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Das Land NRW setzt dabei vor allem auf Offene Ganztagsschulen (OGS). Für die Bereitstellung der Plätze sind die Kommunen zuständig. Im Rahmen der Umfrage wurden Plätze an Grundschulen berücksichtigt, Förderschulen wurden nicht mit abgefragt.

Pressekontakt:

WDR Landespolitik
Tel. 0211 8900 139

Original-Content von: WDR Newsroom, übermittelt durch news aktuell