Weiß: Bundesverfassungsgericht bestätigt das Prinzip des Förderns und Forderns

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt auch Sanktionsmöglichkeiten:
Minderungen sind bis zu 30 Prozent sind weiterhin möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Ausgestaltung der bestehenden
Sanktionsmöglichkeiten teilweise für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz
erklärt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt richtig und auch für die Zukunft
erhalten. Das ist die wichtigste Botschaft des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Bei Nichtmitwirken des Hilfebeziehers können die Jobcenter weiter Leistungen um
30 Prozent kürzen. Minderungen darüber hinaus müssen nach dem Urteil aber neu
geregelt werden. Die Neuregelung dürfte aber nur wenig Fälle betreffen, denn in
der Regel bleibt es bei einer Sanktion.

Eine sogenannte Totalrevision des Arbeitslosengeldes II ist nach dem heutigen
Urteil nicht angezeigt. Vielmehr sollten wir die Anreize zur Arbeitsaufnahme
weiter verbessern.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell