Neue Gesetzeslage schützt Kinder unzureichend vor
Verbreitung von Nacktaufnahmen
Deutschlands größte Organisation für Kriminalitätsopfer, der
WEISSE RING, kritisiert, dass Bundesjustizminister Heiko Maas seine
Gesetzespläne gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch in
Teilen entschärft hat und dass die Pläne so vom Bundestag beschlossen
worden sind. Die Bundesvorsitzende des Vereins, Roswitha
Müller-Piepenkötter, sagt: „Grundsätzlich geht die beschlossene
Verschärfung der Gesetze im Sinne des Schutzes von Minderjährigen in
die richtige Richtung, aber in Teilen nicht weit genug.“
So macht sich künftig nur strafbar, wer Minderjährige nackt
fotografiert und diese Aufnahmen zum Verkauf anbietet oder in
Tauschbörsen einstellt. „Den Schutz von Kindern einzuschränken, indem
nur die entgeltliche Weitergabe der Nacktaufnahmen Minderjähriger
unter Strafe steht, ist nicht im Sinne des Opferschutzes.“ Es sei
bekannt, dass einschlägige Internetseiten mit unentgeltlichen
Nacktaufnahmen von Kindern die Käufer anlocken. „Auch dies muss
effektiv unterbunden werden. Hierzu leistet die neue Gesetzeslage
aber keinen effizienten Beitrag“, meint Müller-Piepenkötter.
Es gebe bessere Lösungen, um die Verbreitung kinderpornografischer
Aufnahmen zu unterbinden. Die Bundesvorsitzende sagt: „Die
Verbreitung von Aufnahmen nackter Kinder darf nicht straffrei sein.“
Grundsätzlich gelte, dass man im Umgang mit Nacktaufnahmen von
Minderjährigen nicht vorsichtig genug sein könne. Dabei dürfe es
nicht darum gehen, sozial übliches Verhalten zu kriminalisieren und
etwa Fotos von Kindern in der Badewanne oder am Strand in privaten
Fotoalben zu bestrafen. Deren Verbreitung müsse aber schon strafbar
sein.
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Boris Wolff
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