Wettbewerbsnachteile auf dem Prüfstand: Bundesverwaltungsgericht stärkt Position freigemeinnütziger Krankenhäuser

Wettbewerbsnachteile auf dem Prüfstand: Bundesverwaltungsgericht stärkt Position freigemeinnütziger Krankenhäuser
 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wichtigen Beschluss vom 12. November 2025 entschieden, dass der Streit zwischen AGAPLESION und der Stadt Frankfurt über kommunale Zuschüsse für ein städtisches Krankenhaus vor einem Verwaltungsgericht zu klären ist. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) wertet diese Entscheidung als klares Signal für mehr Rechtsklarheit und Chancengleichheit im deutschen Krankenhauswesen.

„Das Gericht hat keine inhaltliche Bewertung der Zuschüsse vorgenommen. Aber es öffnet die Tür für eine grundrechtliche Prüfung kommunaler Finanzierungspraxis“, erklärt der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch. „Freigemeinnützige Kliniken leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung. Der Umstand, dass sie in konkurrierenden Strukturen häufig keinen Zugang zu kommunalen Ausgleichsmitteln haben, stellt einen strukturellen Wettbewerbsnachteil dar, der nun juristisch eingeordnet werden kann.“

Beim DEKV-Fachforum „Subsidiarität im Wandel“ am 18. November 2025 hatte der DEKV zentrale Schwachstellen im Finanzierungssystem aufgezeigt. Vorgestellt wurde unter anderem ein Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, früherer Präsident des Bundessozialgerichts. Sein Fazit: Das Subsidiaritätsprinzip ist im Krankenhausrecht gesetzlich nicht abgesichert. Kommunale Träger dürfen Verluste ausgleichen – freigemeinnützigen Einrichtungen fehlt dagegen jede strukturelle Kompensation.

„Dass das Bundesverwaltungsgericht die grundrechtliche Relevanz der Fragestellung überhaupt anerkennt, ist bemerkenswert und gibt unserer langjährigen Kritik neue Schubkraft“, so Radbruch weiter. „Es geht hier nicht um einen juristischen Sieg, sondern um die Chance auf mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“

AGAPLESION, das größte Mitglied im DEKV, steht exemplarisch für die Herausforderungen freigemeinnütziger Träger: steigende Anforderungen, wachsender ökonomischer Druck und keine Aussicht auf kommunale Kompensation. Umso wichtiger ist der politische Diskurs, den der Verband nun fordert.

„Entscheidend ist nicht wer klagt, sondern dass die strukturelle Schieflage politisch anerkannt wird. Nur so können wir gemeinsame neue Lösungen mit der Politik entwickeln“, betont Radbruch. „Als DEKV setzen wir uns für faire Rahmenbedingungen ein. Subsidiarität darf kein reines Leitbild bleiben, sondern muss politisch und finanziell wirksam werden.“

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Der DEKV kündigt an, den Prozess konstruktiv zu begleiten und zugleich den Dialog mit der Politik zu intensivieren.

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