Vorstellungen des Bundesjustizministeriums gehen
teilweise in die falsche Richtung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
Leitlinien für ein zweites Mietrechtspaket in dieser Wahlperiode
erarbeitet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„CDU und CSU stehen für ein ausgewogenes soziales Mietrecht, das
die Mieter vor Überforderung schützt, aber zugleich die Rechte der
Vermieter wahrt und Anreize für den Wohnungsneubau setzt. In
angespannten Wohnungsmärkten ist es die Hauptaufgabe der Politik,
gute Rahmenbedingungen für Investitionen zu setzen.
Die Vorstellungen des Justizministeriums gehen hier in die falsche
Richtung. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss die aktuelle
Marktsituation widerspiegeln. Dazu passt es überhaupt nicht, wenn
auch bis zu zehn Jahre alte Mietverträge in die Vergleichsmiete
einbezogen werden sollen. Solche Mietspiegel würden die Verhältnisse
am Wohnungsmarkt verzerrt abbilden und Anreize in den Neubau und
Modernisierungen ersticken. Das deutsche Vergleichsmietensystem
beruht darauf, dass Mieter vor einer Änderungskündigung und einer
Überforderung geschützt werden und der Vermieter zumindest auf
längere Sicht annähernd marktbezogene Erträge realisieren kann.
Dieses System wollen wir erhalten.
Bei Modernisierungen wollen wir sicherstellen, dass Mieter nicht
durch kräftige Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden.
Auch hier muss die Politik aber mit Augenmaß vorgehen, um erwünschte
Verbesserungen der Wohnqualität und energetische Sanierungen nicht zu
gefährden. Aus diesem Grund wollen wir kleine Privatvermieter, die
eine vermietete Wohnung modernisieren wollen, bei der Bürokratie
entlasten.“
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