Winkelmeier-Becker/Hirte: Reform der Insolvenzanfechtung schützt mittelständische Unternehmen

Wichtiges Anliegen der Union wird aufgegriffen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am
gestrigen Montag einen Referentenentwurf zur Reform der
Insolvenzanfechtung vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert
Hirte:

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur Reform der
Insolvenzanfechtung. Die Koalition korrigiert damit eine in den
vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt
die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere
mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor
fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der
Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen.

Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten
Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133
der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig
nicht darauf gestützt werden kann, dass der später insolvente
Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung
nachgesucht hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom
Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, zum Beispiel weil er
Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit
ausgeschlossen.

Wir begrüßen auch, dass der Entwurf – entgegen früheren Planungen
des Ministeriums – keine Regelungen vorsieht, durch die Anfechtungen
von Zahlungen an Fiskus und Sozialversicherungsträger im Rahmen einer
Zwangsvollstreckung eingeschränkt werden. Für uns ist klar, dass das
Anfechtungsrecht ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des
Gläubigerschutzes ist. Deshalb werden wir die Auswirkungen der
geplanten Neuregelung auf die Eröffnungswahrscheinlichkeit von
Insolvenzverfahren genau im Auge behalten.“

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