Winkelmeier-Becker/Luczak: Korruption im Gesundheitswesen konsequent bekämpfen

Bundestag berät über Gesetzentwurf gegen Korruption
im Gesundheitswesen

Der Bundestag berät am heutigen Freitag in 1. Lesung den Entwurf
des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der
zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak:

„Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir ein klares
Signal, dass korruptes Verhalten im Gesundheitswesen künftig bestraft
wird. Die geplante Einführung neuer Straftatbestände soll die
bestehende Strafbarkeitslücke bei Korruption im Gesundheitswesen
schließen.

Wir wollen einen fairen Wettbewerb gewährleisten und das besonders
sensible Vertrauensverhältnis von Patienten und Ärzten schützen.
Niemand soll eine bestimmte Behandlung verschrieben bekommen, weil
ein Arzt sich davon Vorteile verspricht. Es geht nicht darum, die
vielen Ärzte und andere Heilberufe unter einen Generalverdacht zu
stellen, die sich täglich für das Wohl ihrer Patienten einsetzen.
Aber die wenigen –Schwarzen Schafe–, bei denen nicht die beste
Versorgung der Patienten im Vordergrund steht, dürfen nicht länger
straflos bleiben.

Wir geben im deutschen Gesundheitswesen jährlich über 300
Milliarden Euro aus. Daher ist es wichtig, dass dieses Geld nicht
durch Korruption zweckentfremdet und verschwendet wird.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir als Union
besonders darauf achten, dass für die im Gesundheitswesen Tätigen
klar erkennbar und nachvollziehbar ist, welche berufsrechtlichen
Pflichten im Falle eines Verstoßes zur Strafbarkeit führen können.
Außerdem sollen Kooperationen, die für den medizinischen Fortschritt
und ein effizientes Gesundheitswesen notwendig sind, nicht behindert
werden. Unter dem Strich dürfen wir nichts unter Strafe stellen, was
heute als gewünschte Kooperation erlaubt ist – auch wenn die
Zusammenarbeit vergütet wird.“

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