Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Das Bundeskabinett will am morgigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher
beschließen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Die Große Koalition bringt mit dem erwarteten Kabinettsbeschluss
die Musterfeststellungsklage für Verbraucher auf den Weg. Der
Gesetzentwurf soll nun zügig beraten werden, damit er – wie im
Koalitionsvertrag vereinbart – zum 1. November in Kraft treten kann.
Damit wird zum Beispiel den durch VW geschädigten Diesel-Fahrern ein
weiteres Prozess-Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand
gegeben. Die zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann so bis zur
Klärung der Anspruchsgrundlagen auf unkomplizierte und kostengünstige
Weise verhindert werden.
Mit der Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, mit
dem bei Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen,
ein Verbraucherschutzverband die entscheidenden Rechts- und
Beweisfragen in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich
ausfechten kann. Das erspart Verbrauchern, aber auch den Unternehmen
und nicht zuletzt den Gerichten viele teure Prozesse. In der
parlamentarischen Beratung werden wir besonders die Qualifikation der
Verbände in den Blick nehmen, die klagebefugt sein sollen. Deren
Seriosität und Sachkunde ist erforderlich, damit die Verbraucher zu
ihrem Recht kommen, aber auch damit Unternehmen vor Klagen geschützt
werden, an denen von vornherein nichts dran ist. Abmahnvereine sollen
kein neues Geschäftsmodell bekommen.“
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