Winkelmeier-Becker/Seif: Koalition macht den Anwaltsberuf zukunftsfest

Union besteht auf einer schlanken Umsetzung der
EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Mittwochabend das Gesetz
zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie abschließend
beraten. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Detlef Seif:

„Mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
vereinheitlichen wir nun die Anerkennung von Berufsqualifikationen
für rechtsberatende Berufe aus anderen EU-Staaten, und sichern dabei
gleichzeitig unsere hohen Anforderungen an die Qualifikation der in
Deutschland tätigen Rechtsanwälte. Indem wir einen einheitlichen
Zugang für ausländische Anwälte zum deutschen Rechtsmarkt schaffen,
haben z.B. deutsche Unternehmen die bessere Möglichkeit, sich in
ausländischem Recht beraten zu lassen, ohne dabei auf die gewohnte
Qualität der Rechtsberatung verzichten zu müssen.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen haben wir allerdings eine
undifferenzierte und mit hohen Bußgeldern bewehrte
Fortbildungspflicht für alle Anwälte. Ein solch anlassloser Eingriff
in das Grundrecht der Berufsfreiheit ohne schlüssiges
Fortbildungskonzept ist mit der Union nicht zu machen.

Die Sicherung des hohen Niveaus der Rechtsberatung und der
beruflichen Qualifikation der Rechtsanwälte auch im europäischen
Kontext, bleibt eine wichtige Aufgabe. Gesprächen hierzu verschließen
wir uns nicht.

Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungs-Richtlinie hat die Große
Koalition einen weiteren Schritt unternommen, den für unseren
Rechtsstaat grundlegenden Beruf des Rechtsanwalts als selbständigem
Organ der Rechtspflege zukunftsfest zu machen. In dieser
Legislaturperiode geschaffen haben wir bereits ein eigenes
Berufsrechts für die Syndikusanwälte, die als Rechtsanwälte im
Unternehmen das „rechtliche Gewissen“ in der Wirtschaft bilden und
hierbei immer wichtiger werden.“

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