Winkelmeier-Becker/Steineke: WEG-Reform nun zügig auf den Weg bringen

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes als solide Basis für gesetzliche
Novellierung

Zu dem am heutigen Dienstag vorgestellten Abschlussbericht der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker:

„Es ist gut, dass die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes jetzt auf dem Tisch liegen.
Darauf haben wir als Unionsfraktion – wie schon in der vergangenen
Legislaturperiode – energisch gedrängt. Für uns war immer wichtig,
dass das WEG-Recht umfassend modernisiert und zukunftsfähig
ausgestaltet wird. Der Abschlussbericht bietet eine gute erste
Grundlage dafür.

Jetzt ist die Bundesjustizministerin am Zug, auf Basis dieser
Ergebnisse zügig einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Wir
stehen vor der überwältigenden Herausforderung, drängende Fragen des
Klimaschutzes, der demographischen Entwicklung und des
Verbraucherschutzes mit einer umfassenden Modernisierung des
Wohnungseigentumsrechts zu beantworten. Die Wohnungseigentümer
brauchen mehr Rechtssicherheit für ihre Investitionen. Mit einem klar
und deutlich formulierten WEG wollen wir sie in ihren Plänen zur
Modernisierung und klimafreundlichen Umgestaltung ihres Eigentums
unterstützen.“

Sebastian Steineke:

„Die einzelnen Vorschläge sind zwar noch detailliert zu prüfen,
uns freut jedoch, dass aus unserer Sicht wichtige Punkte wie die
Harmonisierung von WEG- und Mietrecht, die Digitalisierung und die
Gestaltung der Jahresabrechnung Bestandteil des Abschlussberichtes
sind.

Das derzeit geltende WEG ist veraltet. Deshalb müssen wir jetzt
schnell handeln, um die Eigentümergemeinschaften wieder
handlungsfähiger zu machen. Dies ist auch ein bedeutsamer Beitrag zum
Verbraucherschutz.“

Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag sieht für die laufende Legislaturperiode
vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und
mit dem Mietrecht zu harmonisieren, „um die Vorbereitung und
Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche
Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit,
energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und
Einbruchsschutz zu erleichtern“. Die bisherigen Überlegungen des
Bundesjustizministeriums sahen zunächst lediglich vor, Regelungen in
den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von
Elektromobilität und Einbruchsschutz zu schaffen.

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