Zahl des Monats Januar 2016 / 3 – Würden Generikarabattverträge mit drei Herstellern abgeschlossen werden, wäre die Versorgungssicherheit gestärkt

– Die Mehrfachvergabe ermöglicht es, einer größeren Anzahl von
Unternehmen an der Patientenversorgung teilzunehmen.

– Schließen Krankenkassen je Wirkstoff Rabattverträge mit drei
oder mehr Unternehmen ab, kann ein Durchschlagen von
Lieferengpässen auf die Patientenversorgung vermieden werden.

– Die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen kann aber vor allem die
Marktverengung bei versorgungskritischen Wirkstoffen verringern.

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge exklusiv mit
einem einzigen Rabattvertragspartner pro Wirkstoff zu schließen, oder
aber in Form einer sogenannten Mehrfachvergabe mehreren
Rabattvertragspartnern die Teilnahme am Markt zu ermöglichen.

Die Mehrfachvergabe je Wirkstoff hat drei Vorteile. Sie führt
dazu, dass im Gegensatz zu exklusiven Rabattverträgen drei oder mehr
Hersteller die Patienten mit einem Wirkstoff versorgen können. Somit
hat nicht nur ein Unternehmen den exklusiven Auftrag die Patienten
der jeweiligen Krankenkasse zu versorgen, sondern mehrere Hersteller
stehen für die Patientenversorgung bereit.

Dies hat den weiteren Vorteil für die Patienten und die
Krankenkassen, dass im Falle von Lieferengpässen bei einem
Unternehmen die anderen Vertragspartner die Patientenversorgung
sicherstellen können. Denn die Apotheker haben dann die Möglichkeit,
das Arzneimittel eines anderen Rabattvertragspartners abzugeben, so
dass sich Lieferengpässe nicht auf die Patientenversorgung auswirken.

Darüber hinaus zeigen Studien, dass Rabattverträge bei bestimmten
Wirkstoffen bereits zu einer sehr hohen Marktverengung geführt haben.
Gerade bei Antibiotika ist die Marktverengung stark ausgeprägt.

Durch Mehrfachvergaben bei Generikarabattverträgen könnte dagegen
immer eine Mindestanzahl von Herstellern die Verantwortung für die
Versorgung der Patienten in Deutschland übernehmen.

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