Keine Rabattverträge im Exklusivmodell mehr – das wünscht sich 
eine wachsende Zahl der Akteure, die in Deutschland die Arzneimittelversorgung 
stemmen und Tag für Tag mit Lieferengpässen zu kämpfen haben. Kurz vor 
Verabschiedung des „Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetzes“, in das 
Gesundheitsminister Jens Spahn auch Maßnahmen gegen Lieferengpässe aufnehmen 
will, wird deutlich: Die Mehrheit der Versorger will, dass Rabattverträge mit 
drei Herstellern abgeschlossen werden.
Unsere Zahl des Monats Januar lautet deshalb: mindestens drei.
   – Ob Ärzteschaft, Klinikapotheker, Apotheker, Herstellerverbände, 
     Großhändler oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft – sie alle
     liefern in Stellungnahmen, Positionspapieren oder öffentlichen 
     Statements ein einmütiges und klares Plädoyer für eine 
     Einführung der Mehrfachvergabe in Rabattverträgen.
   – Der Grund dafür liegt darin – das bestätigen Studien des 
     IGES-Instituts und des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) 
     der ABDA – dass Rabattverträge, die im Exklusivmodell 
     abgeschlossen werden, verstärkt zu Lieferengpässen führen.
   – Werden die Rabattverträge aber mit mindestens drei Unternehmen 
     geschlossen, die ihre Wirkstoffe aus wenigstens zwei Quellen 
     beziehen, erhöht das die Liefersicherheit.
Dabei ist nicht zu befürchten, dass eine Mehrfachvergabe zur Abschaffung der 
Rabattverträge und somit zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führt. 
Vielmehr können die Krankenkassen jederzeit – und das ist bereits bei jedem 
dritten Vertragsschluss der Fall – Rabattverträge auch nach dem sogenannten Open
House Modell abschließen. Hier legen die Kassen die Höhe des von den Herstellern
zu zahlenden Rabatts selbst fest und alle Hersteller des jeweiligen 
Arzneimittels entscheiden dann, ob sie dem Vertrag beitreten – was sie 
üblicherweise tun.
Eine Mehrfachvergabe in Rabattverträgen bedeutet deshalb nicht unbedingt höhere 
Preise für das Gesundheitssystem, sondern vielmehr: mehr Unternehmen, mehr 
Produktionsanlagen und mehr Lagerkapazitäten, die für die Sicherung der 
Versorgung der Menschen in Deutschland zur Verfügung stehen können.
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