18 Monate EUGH-Urteil – Zeit zum Handeln

Am 19. Oktober 2016, also heute exakt vor
eineinhalb Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) die deutsche
Arzneimittelpreisverordnung für nicht europarechtskonform erklärt.
Seitdem ist sie faktisch außer Kraft und die deutsche Politik schaut
zu.

Deutschen Versandapotheken bleibt verwehrt, was internationale
Kollegen dürfen: Kunden auch über wettbewerbliche Elemente ansprechen
und binden.

Unmittelbar nach dem EUGH-Urteil hat der BVDVA Vorschläge
unterbreitet, wie sich eine Höchstpreisverordnung, die bereits 2006
schon beinahe Gesetzeskraft erlangt hätte, abfedern ließe: Mit der
Ausweitung des bestehenden Nacht- und Notdienstfonds zu einem echten
Strukturfonds.

BVDVA fordert die Politik auf, nun endlich zu handeln.

„Kein Unternehmer kann dauerhaft eine Wettbewerbssituation unter
eklatant ungleichen Bedingungen aushalten“, sagt der
BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. „Die deutschen Versandapotheken
brauchen nach 18 Monaten des Zuschauens endlich eine rechtssichere
Lösung. Wer es mit einem digitalen Gesundheitswesen ernst meint, kann
auf der anderen Seite kein anachronistisches Verbot fordern. Das wäre
aus unserer Sicht zudem weder verfassungs- noch europarechtskonform.
Folglich muss es eine Lösung geben, die das System aus sich selbst
heraus trägt“, so Buse.

Der Arzneimittelversand ist nach über 14 Jahren aus Deutschland
nicht mehr wegzudenken, heißt es beim Verband weiter. Chronisch
kranke Patienten, Patienten mit Spezialmedikation, Patienten in sehr
entlegenen Regionen, wo auch keine medizinische Versorgung vor Ort
ist – sie alle seien auf den Arzneiversand angewiesen. Für über 10
Millionen Kunden insgesamt ist der Versand mit Medikamenten Teil des
Alltags. Das könne politisch nicht unbeantwortet bleiben.

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