
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollten Ausgangspunkt für ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept der Altersvorsorge sein. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) auf ihrer Fachtagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ in Bonn hingewiesen. Entscheidend sei, die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge stärker in den Blick zu nehmen.
Auf der Tagung stellte Dr. Natalie Brall vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Perspektive ihres Hauses sowie Marco Herrmann, Leiter des aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, die Sicht der aba zu Empfehlungen der Alterssicherungskommission und deren Umsetzung dar.
„Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission greifen wichtige Fragen in allen drei Säulen der Altersvorsorge auf. Was bislang fehlt, ist jedoch der Blick auf ihr Zusammenspiel“, betont Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der aba und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds. Insbesondere müsse berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente auf bestehende Systeme der betrieblichen und privaten Altersvorsorge hätte.
Aus Sicht der aba darf eine neue gesetzliche Kapitalrente nicht isoliert betrachtet werden. Zusätzliche Altersvorsorgebeiträge treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht im luftleeren Raum. Deshalb müsse der Gesetzgeber die Belastungen und Finanzierungsspielräume insgesamt betrachten. Wenn eine gesetzliche Kapitalrente eingeführt und zugleich die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden soll, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber verbessert werden. Vor allem dürfen die Lohnzusatzkosten nicht weiter steigen.
Die betriebliche Altersversorgung sollte bei der Konzipierung der gesetzlichen Kapitalrente berücksichtigt werden. Hierzu hat die aba in ihrer Stellungnahme dem BMAS gegenüber insbesondere folgende zwei Ansätze zur Diskussion vorgeschlagen:
– Anrechnung bestehender bAV-Beiträge: Bereits geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung könnten auf eine künftige Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente angerechnet werden. Damit ließe sich zugleich stärker auf diejenigen Bereiche fokussieren, in denen tatsächlich zusätzlicher sozialpolitischer Handlungsbedarf besteht.
– Kollektives Opting-out: Denkbar wäre eine tarifliche Öffnungsklausel, durch die Branchen mit leistungsfähigen betrieblichen Versorgungssystemen von der gesetzlichen Kapitalrente ausgenommen werden könnten.
Und Dirk Jargstorff ist sich sicher: „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) können und wollen beim weiteren Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge eine zentrale Rolle spielen. Dafür benötigen sie jedoch verlässliche und angemessene regulatorische Rahmenbedingungen. Dies gilt auch mit Blick auf die Weiterentwicklung des europäischen Aufsichtsrechts für EbAV (EbAV-II-Richtlinie).
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nahezu 90 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell