Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern: FREIE WÄHLER fordern Stichtag 1. Januar 2014

Die von den FREIEN WÄHLERN angestrebte Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge in Bayern hat eine weitere Hürde genommen:
Der Landtagsinnenausschuss beriet am Mittwoch über die hierfür
erforderlichen Gesetzentwürfe zur Änderung des
Kommunalabgabengesetzes. Doch der Gesetzentwurf der CSU zog Kritik
der FREIEN WÄHLER auf sich: „Der Entwurf enthält keine Regelung für
die zukünftige Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen. Die
Christsozialen wollen eine Regelung erst gesondert in einem zweiten
Schritt finden. Das verunsichert die Kommunen und muss dringend
gelöst werden“, erklärt Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher
der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Die FREIEN WÄHLER fordern, dass Beitragsbescheide, die ab dem 1.
Januar 2014 bekanntgegeben wurden, rückabgewickelt und Bürgerinnen
und Bürgern alle seitdem geleisteten Zahlungen zurückerstattet
werden. „Die CSU peilt jedoch den Stichtag 1. Januar 2018 an. Damit
löst sie die meisten Härtefalle nicht. Es kann zur Ungleichbehandlung
innerhalb der gleichen Straße führen. Ergebnisse, die kein Mensch
nachvollziehen kann“, sagt Hanisch.

Die Debatte im Ausschuss habe gezeigt, dass der CSU-Gesetzentwurf
mit heißer Nadel gestrickt ist und in wesentlichen Punkten noch
nachgebessert werden muss. „Ich freue mich sehr, dass wir ein
wichtiges Etappenziel erreicht haben und die Straßenausbaubeiträge
abschaffen werden. Im Gegensatz zum CSU-Entwurf haben wir in unserem
Gesetz eine vollständige Kompensationsregelung zugunsten der Kommunen
und eine saubere Stichtagsregelung. Unser Gesetz erfüllt den
Anspruch: Bürger entlasten, Kommunen nicht belasten. Ich hoffe, dass
in den weiteren Beratungen noch Teile unseres Vorschlags
berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Altfälle bei der
Ersterschließung“, sagt Hanischs Fraktionskollege Bernhard Pohl.

Noch viel kritischer sehen die FREIEN WÄHLER die Regelung zu
Vorauszahlungsbescheiden. Nach CSU-Lesart bleiben nämlich auch
Maßnahmen in Kraft, für die vor dem 31.12.2017 Vorauszahlungen
festgesetzt wurden. Die endgültige Beitragshöhe für diese Straßen ist
aber noch gar nicht klar und die Gemeinden haben noch bis 31.12.2024
die Möglichkeit, diese Straßen endgültig zu bauen. Nur wenn in den
kommenden sieben Jahren keine Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt,
muss die Gemeinde dem Bürger bereits geleistete Vorauszahlungen ab
dem 01.05.2025 erstatten – auf gesonderten Antrag. Hanisch dazu: „Der
CSU-Gesetzentwurf ist unausgegoren und muss dringend nachgebessert
werden, wenn nicht jetzt dann spätestens nach der Landtagswahl!“

Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
im Bayerischen Landtag
Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München
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