AMG-Novelle: Vergaberechtswidrige Rabattverträge werden unwirksam

Der Deutsche Bundestag hat gestern abschließend das
„Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften“, die so genannte AMG-Novelle, beraten. Die Novelle
setzt europäische Richtlinien zur Pharmakovigilanz, also Maßnahmen
zur Überwachung der Arzneimittelsicherheit und zur
Arzneimittelfälschungsbekämpfung in deutsches Recht um. Mit der
AMG-Novelle wird zudem klargestellt, dass Rabattverträge, die nicht
mit dem Vergaberecht zu vereinbaren sind, unwirksam werden.

Konkret zielt diese Gesetzesänderung darauf ab, dass ab 2013 nur
noch Rabattverträge wirksam sein werden, die nach transparenten
Vergabeverfahren zustande gekommen sind, wie es in der
Gesetzesbegründung dargelegt wird. Damit werden auch Rabattverträge
von Erstanbietern, die diese unmittelbar vor dem Patentablauf und
ohne Ausschreibung schließen, die jedoch trotz Patentablaufs und
einsetzendem Generikawettbewerb fortbestehen, unwirksam.

„Der Markteintritt eines Generikums schafft eine
Wettbewerbssituation, und eine Wettbewerbssituation erfordert eine
Ausschreibung“, kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro
Generika die Gesetzesänderung. „Das ist eine klare Vorgabe des
Vergaberechts, die einen transparenten und preiseffektiven Wettbewerb
gewährleisten soll. Denn Erstanbieterverträge sind wettbewerbswidrig,
wenn ein Generikum auf den Markt kommt und Preiswettbewerb einsetzen
kann. Insofern begrüßt Pro Generika die vom Deutschen Bundestag
gewählte Formulierung, die sämtliche Rabattverträge erfasst, die
gegen das Vergaberecht verstoßen“, so Bretthauer abschließend.

Pressekontakt:
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Pro Generika e.V.
Tel.: (030) 81 61 60 9-0
info@progenerika.de

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