AMNOG: Erosion des Verhandlungsverfahrens verhindern

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) warnt davor, die mit dem AMNOG eingeführten
Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und
dem pharmazeutischen Unternehmer zu schwächen. „Wenn Innovationen auf
Verdacht bereits direkt nach der Zulassung Kassenpatienten nicht mehr
zur Verfügung stehen, werden viele Menschen zukünftig auf eine
moderne Arzneimittelversorgung verzichten müssen“, so
BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Laut Referentenentwurf
zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll der G-BA dazu
legitimiert werden, Innovationen noch vor Beginn der
Preisverhandlungen von der Versorgung auszuschließen.

Das AMNOG sieht aus gutem Grund eine Zweiteilung bei der Findung
der Erstattungsbeträge vor: Über den Zusatznutzen im Verfahren der
frühen Nutzenbewertung entscheidet der G-BA – aber der
Erstattungsbetrag für ALLE potentiellen Patienten ist
Verhandlungssache zwischen pharmazeutischem Unternehmer und
GKV-Spitzenverband. „Diese Logik muss gelten und die Preise müssen in
einem fairen Verfahren verhandelt werden können“, fordert Fahrenkamp.
Vor den Karren des GKV-SV dürfe man sich nicht spannen lassen:
„Ansätze des Spitzenver-bandes, eine immer größere Anzahl von
möglichen Verhandlungsinhalten „vor die Klammer zu ziehen“, in den
G-BA zu verlagern und damit den Verhandlungen zu entziehen, sind
nicht im Patientensinne“, so Fahrenkamp. „Die vorgeschlagene Regelung
öffnet Tür und Tor dafür, dass neue Arzneimittel von vornherein für
bestimmte Patienten nicht verordnet werden dürfen. Das sollte
unbedingt korrigiert werden, bevor der Gesetzesentwurf ins
Bundeskabinett eingebracht wird. Es muss sichergestellt werden, dass
die Frage der Wirtschaftlichkeit eines AMNOG-Arzneimittels
ausschließlich und abschließend im Verhandlungsverfahren gelöst
wird.“

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