Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 
(BPI) warnt davor, die mit dem AMNOG eingeführten 
Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und 
dem pharmazeutischen Unternehmer zu schwächen. „Wenn Innovationen auf
Verdacht bereits direkt nach der Zulassung Kassenpatienten nicht mehr
zur Verfügung stehen, werden viele Menschen zukünftig auf eine 
moderne Arzneimittelversorgung verzichten müssen“, so 
BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Laut Referentenentwurf 
zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll der G-BA dazu 
legitimiert werden, Innovationen noch vor Beginn der 
Preisverhandlungen von der Versorgung auszuschließen.
   Das AMNOG sieht aus gutem Grund eine Zweiteilung bei der Findung 
der Erstattungsbeträge vor: Über den Zusatznutzen im Verfahren der 
frühen Nutzenbewertung entscheidet der G-BA – aber der 
Erstattungsbetrag für ALLE potentiellen Patienten ist 
Verhandlungssache zwischen pharmazeutischem Unternehmer und 
GKV-Spitzenverband. „Diese Logik muss gelten und die Preise müssen in
einem fairen Verfahren verhandelt werden können“, fordert Fahrenkamp.
Vor den Karren des GKV-SV dürfe man sich nicht spannen lassen: 
„Ansätze des Spitzenver-bandes, eine immer größere Anzahl von 
möglichen Verhandlungsinhalten „vor die Klammer zu ziehen“, in den 
G-BA zu verlagern und damit den Verhandlungen zu entziehen, sind 
nicht im Patientensinne“, so Fahrenkamp. „Die vorgeschlagene Regelung
öffnet Tür und Tor dafür, dass neue Arzneimittel von vornherein für 
bestimmte Patienten nicht verordnet werden dürfen. Das sollte 
unbedingt korrigiert werden, bevor der Gesetzesentwurf ins 
Bundeskabinett eingebracht wird. Es muss sichergestellt werden, dass 
die Frage der Wirtschaftlichkeit eines AMNOG-Arzneimittels 
ausschließlich und abschließend im Verhandlungsverfahren gelöst 
wird.“
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