
Anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens 2014 des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
„Es ist sehr gut, dass der Sachverständigenrat sich in seinem
Gutachten mit Perspektiven zur bedarfsgerechten und ländlichen
Versorgung auseinandersetzt. Die Gutachter fordern insbesondere ein
Medikationsmanagement von Apothekern in Zusammenarbeit mit
niedergelassenen Ärzten, um die Compliance der Patienten zu
verbessern und unerwünschten Arzneimittelereignissen vorzubeugen. Der
Sachverständigenrat unterstützt damit eines der zentralen
versorgungspolitischen Projekte der Apothekerschaft. Das freut mich
und bestätigt, wie wichtig dieses Vorhaben ist.
Ganz anders einzuschätzen ist jedoch die Forderung nach mehr
Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Gutachter
verkennen dabei die besondere Rolle der Apotheken: Apotheker sind
keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag
zur Arzneimittelversorgung. Die Apothekendichte liegt unter dem
europäischen Durchschnitt; die Ausgaben der Krankenkassen für alle
20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten liegen bei lediglich
2,3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.
Weitere Deregulierung wäre also die Lösung für ein Problem, das es
gar nicht gibt: Mit dem Festhonorar von 8,35 Euro pro verordnetem
Arzneimittel wird doch gerade die Versorgungssicherheit der Patienten
in ländlichen Regionen gestärkt. Wer für flexible Preise bei
Arzneimitteln auf Rezept plädiert, nimmt eine Benachteiligung von
kranken Patienten sowie eine Ausdünnung der Versorgungsstrukturen in
Deutschland billigend in Kauf.“
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