
Das Verbot von Online-Verschreibungen ist richtig, aber wichtige
Aspekte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen
Arzneimittelversorgung fehlen noch im Referentenentwurf eines Vierten
Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften (AMRÄndG). Zu dieser Einschätzung kommt die ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wir begrüßen die
Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen
Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem
persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde“,
sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „So werden Geschäftskonzepte
vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das
Patientenwohl gefährden. Das haben wir im Rahmen des Deutschen
Apothekertags schon seit langem gefordert.“
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert die ABDA
weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Absicherung der
Arzneimittelversorgung. Schmidt: „Das Gesetz sollte auch weitere
Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit
Arzneimitteln berücksichtigen. Individuell hergestellte Arzneimittel
schließen eine wichtige Versorgungslücke. Trotzdem bekommen die
Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das muss sich
ändern. Auch eine zeitgemäße Vergütung des Aufwandes für die
Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen
dokumentationspflichtigen Medikamenten ist längst überfällig. Wenn
wir wirksam verhindern wollen, dass gefälschte Arzneimittel in die
Hände von Patienten gelangen, muss der Apotheker selbst entscheiden
können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht.“
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