Die Arzneimittelausgaben steigen seit Jahren
immer mehr an. Um diese Kosten nicht ungebremst weiter wachsen zu
lassen, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit
gegeben, durch Rabattverträge mit Pharmafirmen Preisnachlässe zu
erzielen. Die Krankenkassen können mit einem oder mehreren
Herstellern Verträge abschließen, die den Herstellern eine exklusive
Abgabe ihrer Präparate zusichern. Im Gegenzug gewähren die Hersteller
den Krankenkassen Rabatte, bei gleicher Qualität fallen geringere
Preise an, was zur Entlastung des Krankenkassen-Budgets führt und
damit den Beitragssatz für Versicherte entlastet.
Völlig unverständlich erscheint daher die Aussage des
Patientenbeauftragen der Bundesregierung Wolfgang Zöller: „Inzwischen
haben sehr viele Kassen Verträge über den gesamten
Arzneimittelbereich abgeschlossen, damit entscheidet letztendlich die
Kasse, welches Arzneimittel der Patient bekommt. Das verträgt sich
nicht mit meiner Vorstellung von Therapiefreiheit. „Deshalb“, fügt
Zöller an, „bin ich dafür, die Rabattverträge zu beschränken.“
Aus Sicht von Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle, ist diese
Aussage nicht nachvollziehbar.
„Die Möglichkeit der Krankenkassen, für wirkstoffgleiche
Medikamente weniger Geld auszugeben, stellt keinerlei Eingriff in die
Therapiefreiheit des Arztes dar“, so Frings. Und stellt klar: „Der
Patient erhält auch mit Rabattverträgen ausschließlich den für ihn
erforderlichen Wirkstoff, lediglich der Hersteller und der Name des
Medikaments ist möglicherweise ein anderer. Dies war im Übrigen in
den letzten Jahren schon so. Herr Zöller weiß das auch noch aus der
vorherigen Gesundheitsreform, an der er auf Unions-Seite maßgeblich
mit Ulla Schmidt gearbeitet hat und die von der großen Koalition auch
so mitgetragen wurde.“
Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber den Versicherten durch das
AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) die Möglichkeit gegeben,
trotz bestehender Rabattverträge gegen Aufzahlung ein Präparat zu
erhalten, für das kein Rabattvertrag besteht. Der Patient muss in der
Apotheke für sein Wunschpräparat zunächst in Vorleistung treten.
Anschließend erstatten die Krankenkassen die Kosten des Präparates,
allerdings nur bis zu der Höhe, die ein zur Verfügung stehendes
Rabattvertragsarzneimittel gekostet hätte. Hierzu haben die
Krankenkassen individuell den pauschalierten Erstattungssatz in ihrer
Satzung festzulegen.
Für chronisch Kranke, die mehrere Medikamente nehmen, kann allein
das schon kompliziert sein. „Manche Patienten müssen sich mehrmals
pro Jahr an neue Pillen gewöhnen“, sagt Thomas Bellartz, Sprecher der
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Dass die Kassen
die Verwaltungsgebühren noch nicht festgelegt haben, sieht der
Verband als taktischen Schachzug: „Die Kassen wollen nicht, dass die
Leute das in Anspruch nehmen,“ so Bellartz weiter.
„Auch hier ist eine Politik der Falschinformation erkennbar“,
kommentiert Frings die Aussagen. „Durch das AMNOG wird kein Zwang
ausgeübt. Im Gegenteil: Den Patienten wird eine weitere Möglichkeit
durch den Gesetzgeber geschaffen, auch die Arzneimittel zu beziehen,
die nicht durch einen Rabattvertrag abgedeckt sind. Wobei die
Regelung an sich inkonsistent ist, weil über die Rabatthöhen
grundsätzlich Stillschweigen vereinbart werden muss, die durch die
Erstattung der rabattierten Arzneimittel transparent werden. Dass die
Kassen mit dieser Regelung unglücklich sind, da sie ineffizient,
verwaltungsaufwändig und kontraproduktiv ist, brauchen wir nicht zu
verhehlen. Sie nutzt weder den Versicherten, noch den Apothekern noch
den Krankenkassen. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber hier
nachbessern wird.“
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Britta Wilms
Pressesprecherin
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