„Sinnvoll und notwendig für das deutsche 
Gesundheitswesen“, nennt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des 
AOK-Bundesverbandes, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für 
transparente Arzneimittelpreise. Mit den neuesten Beschlüssen zum 
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben 
Arzneimittelpreise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick 
auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische 
Konsequenz gewesen. „Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen 
lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen 
müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Litsch.
   Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine 
Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu 
rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher 
Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten 
Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem 
Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die 
Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin 
Litsch.
   Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass 
wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten 
Arztinformationssystems sein können. „Wirtschaftliche Informationen 
sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich 
wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese 
Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. 
Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums 
und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das
sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle 
Versorgungsbereiche. „Mit den aktuellen Änderungsanträgen ist das 
Glas des AMVSG aus meiner Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin
schmeckt bitter.“
   Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen 
Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen 
müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie 
bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen 
können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise 
kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen. 
„Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche 
Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss 
zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen 
Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche 
erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden. „Es gibt 
keinen triftigen Grund, Arzneimittel aus der Nutzenbewertung zu 
entlassen. Das gilt vor allem, wenn sie für Kinder und Jugendliche 
eingesetzt werden“, so Litsch.
   Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung 
der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die 
intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke 
reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstabe an die 
Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den 
Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden 
funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu 
einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert.
Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner in 
Frage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“
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