Der DStGB begrüßt den vorgelegten Entwurf des 
Asylpakets II. Das Asylpaket II enthält viele wichtige Ansätze und 
Regelungen, die rasch eingeführt und umgesetzt werden sollten. Die 
Städte und Gemeinden in Deutschland erwarten von der Bundespolitik 
eine zeitnahe Einigung über das Asylpaket II, wir brauchen 
Entscheidungen und effektive Handlungen, parteipolitische Debatten 
müssen beendet werden. Zudem muss für die große Aufgabe der 
Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen ein 
Integrationsgesetz auf den Weg gebracht werden, das unsere Werte und 
die Regeln des Zusammenlebens in den Vordergrund stellen muss. Für 
Flüchtlinge muss die Teilnahme an Sprachkursen verpflichtend sein. 
Eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an den Integrationskosten ist 
daher aus Sicht des DStGB kontraproduktiv. Über Sanktionen, ggf. auch
finanzieller Art, sollte für den Fall nachgedacht werden, dass sich 
die Menschen der Teilnahme an diesen Kursen verweigern. Eine 
grundsätzliche Kostenbeteiligung setzt das völlig falsche Signal. 
Darüber hinaus sollten Bund und Länder verstärkt Anstrengungen 
unternehmen, um die Zahl der verfügbaren Plätze in Sprach- und 
Integrationskursen deutlich auszubauen und die derzeit zu langen 
Wartezeiten für die Menschen zu verkürzen.
   Die Städte und Gemeinden haben eine enorme Leistung bei der 
Unterbringung von über einer Millionen Flüchtlinge in Deutschland in 
diesem Jahr erbracht. Dies ist ohne Beispiel in Europa. Um das 
Asylrecht als wichtiges Gut zu erhalten und effektiv einlösen zu 
können muss dessen Schutz auf die wirklich verfolgten Menschen mit 
Asylgründen beschränkt bleiben. Anderen Anreizen, nach Deutschland zu
kommen und sich dabei auf Asyl zu berufen, muss entgegengetreten 
werden. Der Flüchtlingszustrom muss wirksam reduziert werden. Dazu 
bedarf es internationaler, europäischer, aber auch nationaler 
Initiativen. Menschen ohne Asylrecht müssen konsequent zurückgeführt 
werden. Auf europäischer Ebene brauchen wir eine Quotenregelung mit 
festgelegten Aufnahmekontingenten pro Jahr.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.:   030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
