Betriebsrenten: Erster Vergleich nach wegweisendem Urteil

Erstmals liegen Zahlen zur Befreiung von
Sozialbeiträgen vor / Kläger und Krankenkasse einigen sich vor
Bundessozialgericht / Verfassungsgericht hatte Grundsätze vorgegeben

Frankfurt, 23. Februar 2011 – Erstmals gibt es Zahlen zur Frage,
inwieweit Betriebsrenten frei von Sozialbeiträgen sind. Ein Rentner,
der wegen dieser Frage vor dem Bundesverfassungs-gericht geklagt
hatte, schloss im Januar einen Vergleich mit seiner Krankenkasse. Das
erfuhr das Anlegermagazin –Börse Online– (Ausgabe 09/2011, EVT 24.
Februar) aus Kreisen des Bundessozialgerichts, wo der Vergleich
geschlossen worden war. Demnach sind Sozialbeiträge nur auf jene
Auszahlungen zu leisten, die durch Prämien während des Zeitraums
erwirtschaf-tet worden sind, in dem der Arbeitgeber
Versicherungsnehmer war (Az. B 12 KR 20/10).

Konkret wurde in dem betreffenden Fall aus der betrieblichen
Altersvorsorge eine Einmalzahlung von fast 70.000 Euro fällig.
Lediglich knapp 20.000 Euro davon beruhten auf Einzahlungen im
Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Der Rest
stammte aus Prämien des Arbeitnehmers, der die Police privat
fortgeführt hatte. Nun darf die Krankenkasse nur die knapp 20.000
Euro, verteilt auf 120 Monate, mit Beiträgen belasten. Die
Pressestelle des Bundessozialgerichts bestätigte die Angaben auf
Anfrage von –Börse Online–.

Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht in
demselben Fall entschieden, dass bei Betriebsrenten die
Sozialbeiträge teilweise wegfallen können. Allerdings machten die
Richter in der Entscheidung keine definitive Vorgabe, welche
Zahlungen dies betrifft. Sie setzen allerdings eine grundsätzliche
Vorbedingung für einen teilweisen Wegfall: Der Arbeitnehmer muss zu
Beginn der privaten Fortführung im Versicherungsschein als
Versicherungsnehmer eingetragen sein. Das war in diesem Fall gegeben
(Az. 1 BvR 1660/08).

Rechtsanwalt Jens Steinhauer von der Mendener Kanzlei Steinhauer
Günther bezeichnete die Entwicklung gegenüber –Börse Online– als
„sehr erfreulich“ und „vorteilhaft für viele Arbeitnehmer“. Er hatte
das Verfahren, das nun seinen Abschluss gefunden hat, juristisch
begleitet.

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