Biosimilars fördern – nicht ausbremsen!

GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband
(DAV) haben sich darauf geeinigt, dass Apotheken künftig bestimmte
biotechnologisch hergestellte Folgeprodukte (Biosimilars)
gegeneinander austauschen sollen. Eine Abgabe von Biosimilars
anstelle des jeweiligen patentfreien Erstanbieterpräparates
(Biological) ist hingegen nicht vorgesehen. Hierzu erklärt Bork
Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Ursprünglich sind die zwischen Apotheken und Krankenkassen
verhandelten Regelungen zur Austauschbarkeit dazu gedacht, mögliche
Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Mit der jetzt getroffenen
Vereinbarung arbeiten die Vertragspartner diesem Ziel aber völlig
entgegen. Der Austausch von Biosimilars untereinander führt nicht zu
Einsparungen. Patienten mit schweren Erkrankungen würden hingegen
durch diese –Substitution um der Substitution willen– erheblich
verunsichert. Beides, Einsparungen und eine patientenfreundliche
Substitution, kann es nur geben, wenn auf Vertragsarztebene
Biosimilars statt der erheblich teureren Erstanbieterpräparate
verordnet werden.

Aus Sicht von Pro Generika ist klar: Die Substitution von
biotechnologischen Arzneimitteln muss ausschließlich in der
Verantwortung des Arztes liegen. Auch die Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach davor
gewarnt, biotechnologische Arzneimittel gegeneinander auszutauschen.

Hinzu kommt: Biosimilars sind eine noch sehr junge
Arzneimittelgruppe, von der bislang europaweit nur ein gutes Dutzend
Produkte zugelassen sind. Der Markt für dieses Segment steht daher
noch am Anfang seiner Entwicklung. Dabei hat er enormes Potential –
vorausgesetzt die Rahmenbedingungen stimmen. Denn mittelfristig
laufen zahlreiche hochpreisige Biotech-Arzneimittel aus dem Patent.
Das Berliner IGES-Institut hatte 2008 das Einsparpotential durch
Biosimilars bis 2020 auf 8 Milliarden Euro beziffert. Aber nur wenn
nach Patentablauf tatsächlich Biosimilarwettbewerb einsetzt, wird das
Gesundheitssystem von diesen Einsparungen profitieren.

Bleibt es hingegen bei der jetzt beschlossenen Regelung zur
Austauschbarkeit, gefährdet das akut die Bereitschaft von
Herstellern, das unternehmerische Risiko der Entwicklung dieser
High-Tech-Arzneimittel auf sich zu nehmen. Denn die Austauschbarkeit
wäre auch eine Grundlage für Ausschreibungen der Krankenkassen.
Zugunsten beabsichtigter kurzfristiger Einsparungen bliebe der
Biosimilarwettbewerb dann auf der Strecke, bevor er sich überhaupt
voll entwickeln konnte.

Jüngste Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium und die
BARMER-GEK plädieren dabei völlig zu Recht für eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Biosimilars und für den Abbau von
Marktbarrieren. Wer Einsparungen bei Biotech-Arzneimitteln erzielen
will, muss Biosimilars jetzt fördern, nicht ausbremsen!“

Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0,
info@progenerika.de, www.progenerika.de