BPI: Arzneimittelreport: Fragwürdige Sparpotentiale

Die heute vorgestellten Daten der Barmer GEK machen
deutlich, dass die pharmazeutische Industrie den weitaus größten
Beitrag zur Entlastung der GKV erbringt. Im ersten Quartal 2011
seien, so die Barmer, die Ausgaben für Arzneimittel um 5 Prozent
gesunken. Dies ist Ergebnis der extremen Kostendämpfungsmaßnahmen
durch die massive Erhöhung der Herstellerabschläge des vergangenen
Jahres. „Gleichzeitig beklagt sich die Barmer GEK, dass die Ausgaben
für Spezialpräparate steigen. Doch dies ist Ergebnis von Fortschritt
und Demographie. Es muss im Sinne der Kasse sein, dass ihre
Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen am medizinischen
Fortschritt teilhaben. Schon heute können Krankenkassen Verträge mit
pharmazeutischen Unternehmen schließen. Durch das AMNOG sind diese
Möglichkeiten – auch auf die Preise Einfluss zu nehmen – noch weiter
gestiegen. Die Kassen müssen nur die Möglichkeiten konstruktiv nutzen
und tatsächlich Player sein und sich nicht hinter dem Begriff des
Kostenträgers verstecken“, erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).

Ein gravierendes Problem in der Arzneimittelversorgung bleibt aber
im Report unerwähnt: Die Gefährdung der Patienten durch
leichtfertigen Austausch in der Apotheke. Insbesondere bei kritischen
Indikationen wie beispielsweise Epilepsie kann der Wechsel des
Medikaments aufgrund von Rabattverträgen zu schweren
Beeinträchtigungen der Patienten und zu unnötigen zusätzlichen
Anfällen führen. Gleiches gilt für die Indikationen Depression und
Asthma. Die Barmer GEK muss sich fragen lassen, ob sie diese Gefahr
für ihre Versicherten stillschweigend akzeptiert, wenn dabei Rabatte
herausspringen. Der BPI fordert, dass der Austausch bei diesen
kritischen Indikationen verboten wird.

Hinsichtlich der Problematik der Verordnung von Benzodiazepinen
bei Alkoholkranken, die der Report aufzeigt, muss sich die Haltung
der Barmer als fragwürdig bezeichnen lassen. Denn sie lehnt die
beabsichtige Änderung im Versorgungsgesetz, nicht erstattungsfähige
Arzneimittel durch Satzungsleistungen in den Katalog der GKV
aufnehmen zu können, rigoros ab. Dabei gibt es viele
nicht-verschreibungspflichtige Schlafmittel, die eine Alternative zu
Benzodiazepinen sein können. Positiv ist zu bemerken, dass die
Unterversorgung gerade im Bereich der Schmerztherapie deutlich
benannt wurde.

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel. 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de