BPI: Keine Eile – kein Stopp der Bestandsmarktbewertung / LSG lehnt Eilantrag ab

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin Brandenburg
hat den Eilantrag eines pharmazeutischen Unternehmens auf Aufschub
des Bewertungsverfahrens seiner vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) aufgerufenen Bestandsmarkt-Arzneimittel abgelehnt. Das
Unternehmen hat gegen die Bewertung seiner Arzneimittel Klage
eingereicht und mit dem Eilantrag einen Aufschub des
Bewertungsverfahrens angestrebt. Die Frage, ob der Aufruf der
betroffenen Arzneimittel rechtmäßig ist, soll im Hauptsacheverfahren
sehr zeitnah entschieden werden. „Der Ruf des Vorsitzenden des G-BA
nach dem Gesetzgeber ist damit hinfällig. Der G-BA kann den Aufruf
des Bestandsmarktes durchführen und der Hersteller das Verfahren
nicht stoppen“, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.

Das betroffene Unternehmen hatte im Dezember 2012 beim LSG Klage
eingereicht. Zudem wurde Eilantrag gestellt, um einen
Verfahrensaufschub zu erreichen. Nunmehr wurde der Eilantrag negativ
entscheiden, so dass die neue Frist des G-BA zur Dossier-Einreichung
gilt. Das Gericht weist jedoch auch auf die Notwendigkeit eines
fairen Verfahrens hin und sieht in der Unverbindlichkeit der Beratung
eine Kollision mit diesem Grundsatz. „Wir haben die Unverbindlichkeit
der Beratung immer kritisiert – der G-BA sollte entsprechend den
Hinweisen des Gerichts seine Empfehlung zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie anhand der Entwicklung des wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes fortlaufend überprüfen und das Unternehmen bei
Änderungen informieren“, so Fahrenkamp. Eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren ist noch vor den Sommerferien zu erwarten.

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Joachim Odenbach
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