Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts
zu sogenannten Honorarkräften in Pflegeheimen erklärt der Präsident
des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:
„Das Urteil des Bundessozialgerichts ist zu begrüßen. Angesichts
mehrerer unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zum Umgang mit
sogenannten Honorarkräften schafft dieses Urteil nun endlich
Klarheit. Das entspricht voll und ganz der Linie unseres Verbandes.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern schon seit Jahren, auf deren
Einsatz zu verzichten.“
Bundessozialgerichtentscheidung: Pflegekräfte, die als
Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind,
sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige
anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der
Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des
Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 6/18 R
als Leitfall).
Der bpa Arbeitgeberverband e. V. wurde 2015 von 200 Einrichtungen
und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege,
Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Mitglieder des bpa
Arbeitgeberverbands sind sowohl kleine als auch mittlere und große
Betriebe. Mittlerweile vertritt der Verband die tarif- und
arbeitsmarktpolitischen Interessen von über 3.700 Mitgliedern, die
rund 190.000 Mitarbeiter beschäftigen.
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