bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der
Pflegekommission
Zum verkündeten Ergebnis der Pflegemindestlohnkommission erklärt bpa
Arbeitgeberpräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:
„Das ist trotz der ambitionierten Steigerungen der Pflegemindestlöhne bis April
2022 ein Abschluss der wirtschaftlichen Vernunft. Erstmalig wird ein
Pflegemindestlohn für einjährig gelernte Pflegehilfskräfte in Höhe von 12,20
Euro Ost und 12,50 Euro West sowie ein Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte in
Höhe von 15 Euro in Ost und West eingeführt. Beide sind wie der
Pflegemindestlohn für ungelernte Hilfskräfte Lohnuntergrenzen.
Ab Juli 2020 liegt der Pflegemindestlohn für ungelernte Hilfskräfte bei 11,60
Euro im Westen und damit fast 25 Prozent über dem allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro.
Die Kommission ist einstimmig zu diesem Ergebnis gekommen. Das macht auch
deutlich, dass es gesetzliche Eingriffe, Änderungen oder Beschränkungen der
Pflegekommission nicht braucht. Wir waren und sind handlungsfähig.“
Der stellvertretende bpa Arbeitgeberpräsident und stellvertretendes
Kommissionsmitglied Bernd Meurer ergänzt:
„Die Kommission sendet auch ein wichtiges Zeichen an die Altenpflege in den
neuen Bundesländern. Ab September 2021 gilt der Mindestlohn für ungelernte
Hilfskräfte in der Altenpflege in Ost und West gemeinsam in Höhe von 12,00 Euro
und steigt sogar bis April 2022 auf 12,55 Euro.
Das Ergebnis, das zügig verhandelt und erzielt wurde, macht deutlich, dass nun
ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht mehr nötig ist. Die
Bundesregierung hat immer betont, dass sie einen der beiden Wege gehen will.
Entweder Allgemeinverbindlichkeit oder Pflegekommission. Wir haben in der
Pflegekommission geliefert. Nun sollte sich niemand mehr auf dünnes Eis begeben
und den verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Weg der
Allgemeinverbindlichkeit gehen. Dass Hubertus Heil nun immer noch einer
Kleingewerkschaft in der Altenpflege und einem Miniarbeitgeberverband
hinterherhechelt, ist nach diesem Durchbruch in der Pflegekommission nicht mehr
zu erklären.“
Der bpa Arbeitgeberverband e.V. vertritt als größter Arbeitgeberverband in der
Pflegebranche sowohl die großen, bundesweit tätigen Trägergruppen wie auch die
mittleren und kleinen Familienunternehmen. Der bpa Arbeitgeberverband tritt für
die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von aktuell mehr als 4.000
Mitgliedsbetrieben ein, die über 190.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der bpa
Arbeitgeberverband wurde 2015 von Einrichtungen und Diensten der privaten
Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet
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