Bundesweit erstes Verfahren gegen elektronische Gesundheitskarte / Grauduszus: „Verzögerungsrüge beim Sozialgericht Düsseldorf wichtig!“

„Es ist höchste Zeit, dass Bewegung in die Sache kommt“, begrüßt
Martin Grauduszus, Präsident der –Freien Ärzteschaft– (FÄ), die
Tatsache, dass der Kläger im bundesweit ersten Gerichtsverfahren
gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-Card) jetzt
Verzögerungsrüge bei dem mit dieser Sache befassten Sozialgericht
Düsseldorf erhoben hat.

Bei allem Verständnis für die allgemein bekannte Überlastung der
Sozialgerichte sei es gleichwohl nicht mehr hinnehmbar, dass der
Kläger, der sich durch die Karte in seinem Datenschutz gefährdet
sieht, nach einem ersten Gerichtstermin am 26. August 2010 bis heute
auf die mündliche Verhandlung warte: „Das sind anderthalb Jahre –
eine Zeitspanne, die es dem Kläger möglicherweise im Ergebnis
unmöglich machen wird, seine Klage durch zwei Instanzen bis zum
Bundesverfassungsgericht zu bringen“, rügt Grauduszus den bisherigen
Stillstand im Verfahren und betont die „nach wie vor uneingeschränkte
Solidarität und Unterstützung der –Freien Ärzteschaft– für den
Kläger“.

Dabei stützt der FÄ-Präsident die Begründung des Klägers für seine
jetzt erhobene Verzögerungsrüge, dass nämlich nach geltender
Gesetzeslage 2013 die Umstellung der Arztpraxen bezüglich der e-Card
abgeschlossen und die Behandlung mit der alten
Krankenversicherungskarte nicht mehr möglich sein könnte: „Um bis
dahin beim Bundesverfassungsgericht anzukommen, muss das Verfahren
der ersten Instanz – also beim Sozialgericht Düsseldorf – zwingend
Mitte 2012 abgeschlossen sein.“

Sollte dies nicht realisiert werden, wäre dies „ein bedauerlicher
Vorteil“ für die Befürworter der e-Card aus interessierten
IT-Wirtschafts-, Politik- und Krankenkassenkreisen: „Ein großes
Hindernis wäre weggeräumt aus dem Weg zu dem von ihnen angestrebten
gläsernen Patienten“, erklärt Grauduszus und hofft, dass man am Ende
nicht sogar von einer gewissen Verschleppungstaktik werde sprechen
müssen.

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