Finanzamt hält bei Schenkung die Hand auf

Viele Eltern planen noch während ihrer Lebzeiten, Eigentum an die Kinder zu verschenken. Dann fällt die Steuerpflicht an. Schließlich erhält die beschenkte Person durch die Schenkung Vermögenswert. Wird der gesetzlich festgesetzte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungsteuer. Über das Thema Schenkung informiert der erfahrene Steuerberater Gerhard Heim aus Augsburg.