Das Bundesministerium der Finanzen hat mit sofortiger Wirkung ihr Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" geändert. Demnach entfällt die Prüfpflicht für elektronische Signaturen beim elektronischen Rechnungsempfang. Der Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. (VeR) begrüßt diese Entscheidung als einen Schritt zum weiteren Bürokratieabbau.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 20