Der richtige App-Name ist neben der Qualität derselbigen das Wichtigste für ihren Erfolg. Ohne einen prägnanten, unverwechselbaren Namen bekommt die App keine Aufmerksamkeit und somit verkauft sie sich auch nicht.
Zur Frage der Haftung der Eltern beim unerlaubten Veröffentlichen von Dateien auf Online Tauschportalen durch ihre Kinder hat der BGH nun eine Entscheidung getroffen. (Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12) – Morpheus
Die beanstandete Werbung wurde in einem für Kinder ab sieben Jahren konzipierten Internetportal platziert. Dort wurde den Nutzern ein Schneebälle werfender Elch präsentiert, welchem man durch Zielen und Klicken mit der Maus Schneebälle zurückwerfen konnte. Nach mehrmaligem Zurückwerfen wurde der Nutzer auf die Seite eines Herstellers von Joghurtprodukten weitergeleitet, wo ein bestimmtes Produkt beworben wurde. Bereits während des Spiels wird das Wort "Wer
Entscheidungshilfen bei der Konzeption und Realisierung von Data-Warehouse und Business-Intelligence-Lösungen
Hamburg/Neu-Isenburg, 2. Mai 2013 – Mit der neuen halbtätigen Veranstaltungsreihe „Standpunkte“ wendet sich das Beratungsunternehmen DATA MART Consulting mit Sitz in Hamburg und Neu-Isenburg speziell an Unternehmen, die vor wichtigen Entscheidungen bezüglich ihrer Data-Warehouse- und/oder Business-Intelligence-Strategie stehen und eine ähnliche Ausgangslage haben. I
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am Donnerstag eine Senkung des Leitzinses auf ein neues Rekordtief von 0,5 Prozent beschlossen. Das teilte die EZB nach ihrer Sitzung in der slowakischen Hauptstadt Bratislava mit. An den Finanzmärkten war mit der Senkung gerechnet worden, nachdem sich die konjunkturellen Aussicht in Europa zuletzt verschlechtert hatten. Der Leitzins lag seit Juli 2012 bei 0,75 Prozent. Er ist der Satz, zu dem sich Banken bei der EZB Geld leihen könne
Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 11.04.2013 bestätigt, dass das Angebot, frei empfangbare Fernsehprogramme mittels eines Internet-Videorecorders aufnehmen zu können, das alleinige Recht des Senders auf Weitersendung verletzt. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Anbieter nicht nur möglicherweise schadensersatzpflichtig, er macht sich gegebenenfalls auch strafbar und muss dabei mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinau