DGAP-News: Huawei Technologies Deutschland GmbH / Schlagwort(e):
Sonstiges
Huawei Technologies Deutschland GmbH: Huawei gewinnt Top-Auszeichnung
für bedeutende Innovation auf größter LTE-Fachmesse der Welt
01.07.2013 / 09:01
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Amsterdam, Niederlande, 28. Juni 2013: Huawei, ein weltweit führender
Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), hat eine
begehrte Branchenauszeichnung gewonne
DGAP-News: PVA TePla AG / Schlagwort(e): Kooperation
PVA Löt- und Werkstofftechnik – Zusammenarbeit mit Vaillant (mit
Zusatzmaterial)
01.07.2013 / 09:00
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(Wettenberg, 1. Juli 2013) – Die PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH,
Wettenberg, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PVA TePla, vertieft die
seit 2005 bestehende Zusammenarbeit mit der Vaillant GmbH, einem der
weltweit führenden Heiztechnik-Unternehmen. F&uu
In diesem Jahr fand am 18. Juni bereits der 13. PBS-Informationstag in Folge statt. Einige der von außerhalb angereisten Teilnehmer staunten eigenen Angaben zufolge nicht schlecht, als sie in Mannheim von Temperaturen nahe 40 Grad Celsius plus empfangen wurden, die sie trotz Prognosen für sommerlich warmes Wetter so heiß dann doch nicht erwartet hatten. Die angenehme Atmosphäre in den neugestalteten und glücklicherweise klimatisierten Räumlichkeiten des Dorint Ho
Wenn es der Eigentümer einer Immobilie über einen jahrelangen
Zeitraum widerspruchslos hinnimmt, dass sein Mieter den monatlichen
Zins zum falschen Zeitpunkt überweist, dann kann er später nicht
abrupt wegen einer Verletzung der Vertragspflichten kündigen. So
sieht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die
höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen VIII ZR 191/10)
Eigentümergemeinschaften bezahlen dem Verwalter Geld dafür, dass
er ihre Angelegenheiten zuverlässig und fristgerecht erledigt.
Erfüllt ein Beauftragter diese Voraussetzungen nicht, dann kann sich
die Gemeinschaft von ihm trennen – schlimmstenfalls auch ohne
Einhaltung von Fristen. Doch nicht jeder Fehler reicht nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aus, gleich
zum Äußersten zu greifen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR
105/11)
Der Fiskus wird bei Umbauten von Wohnungen und Häusern, die vom
Eigentümer als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt
werden sollen, gerne mal hellhörig. Denn die Allgemeinheit muss eine
solche Maßnahme nur dann mitfinanzieren, wenn es sich um
zwangsläufige Aufwendungen handelt, die beim Rest der Steuerzahler
nicht anfallen. Die behindertengerechte Ausgestaltung eines
Wohnobjekts für ein Familienmitglied fällt nach Auskunft des