EU-Fälschungsrichtlinie: Delegierter Rechtsakt ist öffentlich

Die EU-Kommission hat den Entwurf des
delegierten Rechtsaktes zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU
öffentlich gemacht. Er enthält die technischen und organisatorischen
Vorgaben zur Umsetzung der Sicherheitsmerkmale, die Arzneimittel
künftig tragen müssen. „Mit der Vorlage des delegierten Rechtsaktes
wird klarer, worauf sich Pharmaunternehmen, Großhandel und Apotheken
in Zukunft für die Verifizierung von Arzneimitteln einstellen müssen.
Nach einer ersten Durchsicht sehen wir securPharm gut vorbereitet und
auf dem richtigen Weg, die Fälschungsschutzrichtlinie umzusetzen. Wir
werden das umfangreiche Dokument nun genau prüfen und auswerten“, so
Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstandes von securPharm.

Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes liegt in englischer
Sprache vor und umfasst 34 Seiten sowie als Anhänge die sogenannte
White List und die Black List, in der die Ausnahmen für
verschreibungspflichtige bzw. nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel enthalten sind.

Die EU-Kommission muss den delegierten Rechtsakt noch beschließen
und dem europäischen Parlament und Rat übermitteln. Derzeit wird
dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im ersten
Quartal 2016 erwartet. Danach gilt eine Umsetzungsfrist von drei
Jahren bis die Vorgaben der Richtlinie rechtswirksam werden.

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