
(Straßburg/Berlin/Würzburg) – Grünes Licht für die Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren: Das Europaparlament in Straßburg hat nach langen Verhandlungen das neue EU-Gesetz zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) angenommen. Die Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) kritisiert die Entscheidung scharf: „Statt Transparenz und Sicherheit in den Mittelpunkt zu stellen, werden zentrale Schutzmechanismen aufgeweicht. Das ist ein Rückschritt für Verbraucher, für Landwirte, für den Umweltschutz und die Artenvielfalt.“
Unter den neuen Regeln ist künftig ein großer Teil der NGT-Pflanzen („Kategorie-1-Pflanzen“) von strengen Zulassungs-, Risikoprüfungs- und Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Sie sollen weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden, zentrale Elemente des bisherigen Gentechnikrechts gelten für sie nicht. Das sei riskant und ein schwerer Eingriff in die Wahlfreiheit der Bürger, kritisiert Ripa: „Die Verbraucher haben mangels Kennzeichnung kaum noch eine Chance zu erfahren, was sie auf ihren Tellern haben.“
Auch für die Landwirtschaft und insbesondere für den Ökolandbau sieht Ripa erhebliche Risiken. „Ohne umfassende Rückverfolgbarkeit wird es für gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe immer schwieriger, ihre Produktionsweise abzusichern. Die Koexistenz zwischen gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Produktion wird deutlich komplizierter. Die Gefahr von rechtlichen Unsicherheiten und wirtschaftlicher Abhängigkeit steigt.“
In diesem Zusammenhang warnt die ÖDP-Politikerin vor den Folgen der im Gesetz vorgesehenen Patentregelungen. „Noch 2024 hatte das Europäische Parlament ein weitgehendes Patentverbot auf NGT-Pflanzen gefordert. Das ist während der Verhandlungen mit EU-Kommission und -Ministerrat unter den Tisch gefallen. Damit droht eine weitere Konzentration von Marktmacht bei wenigen globalen Saatgut- und Agrarkonzernen. Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung und darf nicht zum Machtinstrument werden.“
Ripa betont, dass die Herausforderungen des Klimawandels und einer nachhaltigen Landwirtschaft nicht durch eine Schwächung bestehender Schutzstandards gelöst werden könnten: „Innovation ist kein Freibrief für Deregulierung. Gerade bei Eingriffen in das Erbgut müssen das Vorsorgeprinzip, unabhängige Risikoprüfungen und vollständige Transparenz gelten.“ Auch zahlreiche Wissenschaftler hätten darauf hingewiesen, dass die Risiken neuer gentechnischer Verfahren weiterhin sorgfältig geprüft werden müssen, unterstreicht Ripa.
Die heutige Abstimmung des Europaparlaments sei allerdings kein Schlussstrich, so die Europaabgeordnete. „Das EU-Gesetz wird Realität, aber die Debatte über neue Gentechnik ist mit dieser Abstimmung nicht beendet. Gemeinsam mit meiner Partei ÖDP werde ich mich auf allen politischen Ebenen, gerade auch in Deutschland, dafür einsetzen, dass Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei politischen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen. Allein aufgrund des Verbraucherschutzes und des Vorsorgeprinzips sollte Deutschland gegen das EU- Gesetz klagen oder sich einer eventuellen Klage anderer Mitgliedsstaaten anschließen. “ Deutschland hatte sich im Rat bei der Abstimmung zu dem Gesetz enthalten.