Forderung der Deutschen Umwelthilfe zum Böller-Verbot wird von immer mehr Städten und ersten Ländern unterstützt – Innenminister Seehofer will aber erst Ende 2021 Sprengstoffrecht ändern

Deutsche Umwelthilfe sieht sich bestätigt durch die Ankündigung
von Innenminister Seehofer, dass das Sprengstoffrecht geändert werden muss, um
Städten erweiterte Böller-Verbote in belasteten Innenstädten zu ermöglichen –
DUH-Geschäftsführer Resch: „Das Sprengstoffrecht sollte noch in diesem Jahr
geändert werden, um bereits zum kommenden Jahreswechsel rauschende
Silvesterfeste ohne Luftverschmutzung, Brände und hunderte Verletzte feiern zu
können“ – Bundestag ist aufgefordert, die Änderung des Sprengstoffrechts sofort
zu initiieren

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt Kritik an der gestern Abend über die
Süddeutsche Zeitung bekannt gewordene Ankündigung von Innenminister Horst
Seehofer, erst in der nächsten Legislaturperiode eine Überarbeitung des
Sprengstoffrechts in den Bundestag einbringen zu wollen. Dazu Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Mit seiner Ankündigung lässt Innenminister Seehofer die Städte, die ihre
Bürgerinnen und Bürger beim Jahreswechsel bestmöglich vor Luftverschmutzung,
Unfällen und Bränden durch Schwarzpulver-Böllerei schützen möchten, für zwei
weitere Jahre im Stich. Gleichzeitig bestätigt er aber die Richtigkeit der
DUH-Initiative für ein Ende der archaischen Silvester-Böllerei. Einmal mehr
zeigen sich die unterschiedlichen Prioritäten dieser Bundesregierung: Einen Satz
in der ersten Sprengstoffverordnung zu ändern, durch den Millionen Stadtbewohner
geschützt werden können, braucht angeblich zwei Jahre Vorbereitung. Wenn es aber
darum geht, den Autokonzernen 3,5 Milliarden Steuermittel für bis zu drei Tonnen
schwere SUV-Stadtpanzer zuzuschachern, geht es innerhalb eines Monats. Wir
fordern daher die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Bundestag dazu
auf, sofort die Änderung der ersten Sprengstoffverordnung einzuleiten, so dass
idealerweise bereits für den kommenden Jahreswechsel 2019/2020 Menschen und
Umwelt besser vor den archaischen Böllern und der extrem hohen
Feinstaubbelastung geschützt sind und die Städte umfassende Verbotszonen
ausweisen können.“

Die DUH hat aktuell in insgesamt 98 Städten, in denen die
WHO-Grenzwertempfehlung für Feinstaub nicht eingehalten wird, den Stopp der
archaischen Feuerwerk-Böllerei beantragt. Am ersten Tag eines jeden Jahres
herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvester-Feuerwerks teils
Rekord-Feinstaubbelastungswerte von bis zu 1000 µg PM10/m³. Polizei und
Krankenhäuser registrieren viele Verletzte. Zahlreiche Haus- und Wohnungsbrände
und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge – vielerorts wird von
Ausnahmezuständen gesprochen.

Die DUH setzt sich daher für saubere und sichere Alternativen zu
Schwarzpulver-Feuerwerken wie Licht- und Lasershows ein. Städte wie Landshut
haben mit großer Zustimmung ihrer Bürger auf solche schwarzpulverfreien
Silvesterfeiern umgestellt. München und Berlin haben für erste
Innenstadtbereiche die von der DUH geforderten Böller-Verbote verfügt.

Links:

Pressemitteilung vom 23.10.2019: „Deutsche Umwelthilfe beantragt in 98 mit
Feinstaub belasteten Städten den Stopp der Feuerwerk-Böllerei und zeigt saubere
Alternativen für Silvester auf“ http://l.duh.de/p191023

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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