Freispruch für Michael Turgut: Die wahre Geschichte

Nach viereinhalb Monaten endet der spektakuläre
Prozess gegen den Finanzexperten Michael Turgut vor dem Landgericht
Hof. Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer Siegbert
Übelmesser folgte den Plädoyers von Verteidigung und selbst der
Staatsanwaltschaft und urteilte mit einem vollumfänglichen Freispruch
für Michael Turgut.

Die Stimmung vor dem Prozess gegen Michael Turgut war aufgeheizt.
Mehr als 100 Zeugen wurden zu den Vorwürfen gegen den 49-jährigen
Finanzprofi befragt. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Multi
Advisor Funds (MAF) in den Jahren 2005 und 2006 hatte die
Staatsanwaltschaft Hof Michael Turgut wegen systematischer
Falschberatung in 76 Fällen angeklagt. Der Finanzprofi habe die
Investoren über die tatsächliche Verwendung ihrer Anlagesummen
getäuscht und dabei Zahlungen für Emissions- und Weichkosten
verschwiegen, so der am Ende haltlose Vorwurf.

„Die Hauptverhandlung hat diesen Sachverhalt nach umfangreicher
Beweisaufnahme nicht bestätigt“, sagte Richter Übelmesser in seiner
Urteilsbegründung. Weder habe die Staatsanwaltschaft nachweisen
können, dass Anleger gezielt getäuscht wurden, noch sei es durch die
Beratung von Turgut und seinen Vermittlern zu Vermögensschäden im
Sinne der Rechtsprechung des BGH gekommen. „Wir haben nahezu alle in
der Anklage aufgelisteten Zeichner des Fonds hier vernommen“, sagte
der Richter. „In keinem Fall wurde festgestellt, dass im
Vermittlungsgespräch behauptet wurde, die Gesamtkosten für die
Anleger würden nur fünf Prozent betragen.“ Im Gegenteil das Gericht
musste dem Turgut-Vertrieb eine ausgesprochen hohe Professionalität
attestieren.

Selbst Staatsanwaltschaft Hof plädiert für Freispruch von Michael
Turgut

Während der Ermittlungen gegen Michael Turgut kam es nicht nur zu
Hausdurchsuchungen in der Schweiz, sondern auch zu massiver
Verunsicherung der MAF-Investoren durch die Ermittler. 2012 wurden
die Anleger des betroffenen Fonds von der Staatsanwaltschaft
angeschrieben. In dem Schreiben stand, es gehe um den Verdacht
gewerbsmäßigen Betruges. Der Gegenstand des beigelegten Fragebogens
waren aber die Emissionskosten des Fonds, die aber dem Grunde und der
Höhe nach überhaupt nicht beanstandet wurden.

Turguts Rechtsanwalt Dr. Marc Langrock kommentiert das Vorgehen
der Ermittler im Gespräch mit Finanzwelt: „Natürlich haben dann die
Anleger bei dem verwendeten Begriff „Betrugsverfahren“ die falsche
Vorstellung gehabt, dass die Kosten, um die es dann in dem Fragebogen
ging, für sich genommen inkriminiert oder bemakelt seien. Außerdem
wurden im Fragebogen Agio und Weichkosten in einen Topf geworfen. Ob
die Anleger die Fragen überhaupt richtig verstanden haben, da steht
bei mir ein großes Fragezeichen.“

Im Verfahrensverlauf musste die Staatsanwaltschaft Hof nicht nur
einen Vorwurf nach dem anderen fallen lassen, es kam auch zu
personellen Änderungen auf Seiten der Anklage und des Gerichts. „Nach
meinem Eindruck hat es zur Versachlichung des Verfahrens beigetragen,
dass nicht mehr die Personen zuständig waren, die den früheren
Haftbefehl, die Durchführung der Ermittlungen, die Anklage sowie die
Eröffnung des Hauptverfahrens zu verantworten hatten“, kommentiert
Rechtsanwalt Dr. Langrock den Verfahrensverlauf. Am Ende plädierte
die Staatsanwaltschaft selbst für einen Freispruch.

Aufgrund der schweren Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft war
dem Prozess die mediale Aufmerksamkeit sicher.

Michael Turgut bekam bereits im Vorfeld des Verfahrens vom Manager
Magazin den prägnanten Namen „Herr Graumarkt“ verliehen. Redakteur
Christopher Rottwilm beschrieb den erfahrenen Finanzprofi wenig
schmeichelhaft als halbseidenen Geschäftsmann, der zu zweifelhaftem
Ruhm gelangt ist, in dem er private Investoren fragwürdige
Finanzprodukte aufschwatzte.

Nach dem Freispruch bleibt nun die Staatskasse auf den
Verfahrenskosten sitzen und muss auch die notwendigen Auslagen von
Michael Turgut tragen. Für die erlittene Durchsuchung seines privaten
Anwesens in der Schweiz wird Turgut von der Justiz entschädigt.
Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten werden derzeit von Turguts
Anwälten überprüft.

Michael Turgut selbst möchte trotz Untersuchungshaft und
persönlicher Entbehrungen Niemandem einen Vorwurf machen. Im Gespräch
mit der Fachzeitschrift Finanzwelt sagt er: „Alles in Allem will ich
mich an dieser Stelle bedanken, dass die Wirtschaftskammer Hof sehr
an der Wahrheitsfindung interessiert war und alles soweit aufgeklärt
werden konnte.“

Pressekontakt:
Michael Turgut
presse.michaelturgut@gmail.com
Berlin
www.michael-turgut.de/
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