Geldwäscheprävention für Factoringinstitute: Seminar zu AML-Verordnung und neuen RTS-Anforderungen

Geldwäscheprävention für Factoringinstitute: Seminar zu AML-Verordnung und neuen RTS-Anforderungen
 

Neue regulatorische Anforderungen für Factoringunternehmen

Mit der Umsetzung der AML-Verordnung und der ergänzenden technischen Regulierungsstandards werden zahlreiche Anforderungen an Verpflichtete konkretisiert. Dazu gehören insbesondere strengere Vorgaben für Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence), die Verzahnung von Identifizierungs- und Screening-Prozessen sowie höhere Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Datenqualität.

Auch Themen wie Remote-Identifizierung, die Bewertung komplexer Eigentümer- und Kontrollstrukturen sowie risikoorientierte Prüfungsansätze gewinnen im Rahmen der Aufsicht zunehmend an Relevanz. Gleichzeitig entwickeln sich die Erwartungen der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Dokumentation und Risikomethodik kontinuierlich weiter. Factoringinstitute müssen ihre internen Prozesse daher regelmäßig an neue regulatorische Rahmenbedingungen anpassen, um aufsichtsrechtliche Anforderungen dauerhaft erfüllen zu können.

Herausforderungen in der Geldwäscheprävention

Für Compliance-Verantwortliche, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsleitungen stellt sich zunehmend die Frage, wie regulatorische Änderungen effizient in bestehende Organisations- und Kontrollstrukturen integriert werden können. Insbesondere die Prüfung von Debitoren, das laufende Monitoring, die Qualität der Risikodaten sowie die Umsetzung neuer Melde- und Dokumentationspflichten erfordern eine enge Verzahnung von Compliance, Risikomanagement und operativen Prozessen.

Hinzu kommt, dass aktuelle Typologien und Praxisfälle zeigen, wie sich Geldwäscherisiken im Factoringgeschäft verändern können. Eine kontinuierliche Aktualisierung des Fachwissens unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Inhalte des Seminars

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

– gesetzliche und regulatorische Grundlagen der Geldwäscheprävention im Factoring
– aktuelle Entwicklungen durch AML-Verordnung, RTS und Aufsichtspraxis
– Kundensorgfaltspflichten und Anforderungen an Remote-Identifizierungsverfahren
– Risikomethodik, Datenqualität und Dokumentationsanforderungen
– Debitorenprüfung, Monitoring und Screening
aktuelle Typologien sowie Praxisfälle aus dem Factoringgeschäft
– organisatorische Auswirkungen auf Compliance- und Risikomanagementprozesse

Die Inhalte ordnen regulatorische Entwicklungen fachlich ein und zeigen deren Auswirkungen auf die tägliche Praxis von Factoringinstituten auf.

Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist

Das Seminar richtet sich insbesondere an Geldwäschebeauftragte und deren Stellvertretungen, Mitarbeitende aus Compliance-, Geldwäsche- und Fraud-Einheiten sowie Geschäftsleitungen von Factoringinstituten. Darüber hinaus profitieren Fach- und Führungskräfte aus Recht, Revision, Risikomanagement und Regulatorik sowie Vertreter prüfender und beratender Berufe von den vermittelten Inhalten.

Referent

Referent des Seminars ist Andreas Kleinekathöfer, Senior Expert Regulatory Compliance Manager bei der BFS finance GmbH in Verl. Er begleitet seit vielen Jahren die Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Factoring und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in den Bereichen Geldwäscheprävention, Aufsichtsrecht und Compliance. Als stellvertretender Geldwäschebeauftragter steht er regelmäßig im Austausch mit Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern.

Das Online-Seminar „Update Geldwäscheprävention speziell für Factoringinstitute“ findet am 23. November 2026 statt.