Gienger: Sport und GemeinnÃ?tzigkeitssektor in Krisenzeiten zusÃ?tzlich unterstÃ?tzen

Beschluss des Koalitionsausschusses sieht weitere Hilfen fÃ?r den Sport und das Ehrenamt vor

Am gestrigen Mittwoch hat der Koalitionsausschuss weitreichende BeschlÃ?sse gefasst, um die Corona-Folgen zu bekÃ?mpfen, den Wohlstand zu sichern und die ZukunftsfÃ?higkeit Deutschlands zu stÃ?rken. Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes sieht auch die FÃ?rderung des Sports und des gemeinnÃ?tzigen Sektors vor. Dazu erklÃ?rt der sport- und ehrenamtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

„Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird unterstrichen, dass wir den Sport und den GemeinnÃ?tzigkeitssektor in Krisenzeiten nicht allein lassen und mit weiteren Hilfen unterstÃ?tzen. Im nachfolgenden parlamentarischen Verfahren mÃ?ssen wir Details zu den besonderen Rahmenbedingungen im Sport klÃ?ren, sodass die Hilfen schnell auf den Weg gebracht werden kÃ?nnen und die Betroffenen zielgenau erreichen.

Die Corona-Pandemie hat zu tiefgreifenden Verwerfungen im Sport und im Dritten Sektor gefÃ?hrt. Daher werden fÃ?r die Jahre 2020 und 2021 zusÃ?tzlich 150 Mio. Euro fÃ?r SportstÃ?tten zur VerfÃ?gung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan SportstÃ?tten von 110 Mio. Euro auf 260 Mio. Euro aufgestockt. Zugleich wird der Bund die Kommunen unterstÃ?tzen, damit diese mehr – zum Beispiel in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, Kitas und Sporthallen – investieren.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktverbote haben zudem sÃ?mtliche (semi-)professionellen Wettbewerbe im Sport seit Mitte MÃ?rz 2020 zum Stillstand gebracht. Daher soll den unverschuldet in Not geratenen Sportvereinen bzw. ausgelagerten Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der Zugang zu den Ã?berbrÃ?ckungshilfen ermÃ?glicht werden. In der Umsetzung ist dabei den besonderen Rahmenbedingungen im (semi-) professionellen Sport Rechnung zu tragen.

Um die BundeslÃ?nder bei der Stabilisierung gemeinnÃ?tziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung) effektiv zu unterstÃ?tzen, legt der Bund fÃ?r die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm Ã?ber die KfW auf und stellt dafÃ?r eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fÃ?rdernden MaÃ?nahmen der landeseigenen FÃ?rderinstitute gestatten. Hierdurch kÃ?nnen die BundeslÃ?nder mit deutlich kleineren Anteilen eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent fÃ?r Programme zugunsten gemeinnÃ?tziger Organisationen ermÃ?glichen.“

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