„Microsoft-Fall“ kommt vor obersten Gerichtshof
der Vereinigten Staaten: US Supreme Court entscheidet über die
Zukunft der Datensicherheit
US-Unternehmen müssen künftig eventuell jegliche geforderte Daten,
auch aus europäischen Standorten, ausliefern, ohne den dafür
notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten. Darüber wird der
oberste Gerichtshof der USA bald entscheiden, eine mündliche Anhörung
dazu findet in wenigen Tagen statt. Damit schwappt eine weitere
Datenkatastrophe aus den vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon
2011 sorgt der Patriot Act für Aufsehen. Er erlaubt US-Behörden ohne
richterliche Anordnung den Zugriff auf Server von US-Unternehmen.
2013 machte dann Edward Snowden die Bemühungen der Datenkrake NSA
publik. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebt sich die
Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am Europäischen
Datenschutz vorbei.
EU-DSGVO durch US-Gesetz ausgehebelt, Europäer machtlos
Die Anhörung vor dem Supreme Court ist der vorläufige Höhepunkt
einer Auseinandersetzung zwischen Microsoft und der US-Regierung.
Microsoft setzt sich schon seit Jahren über alle gerichtlichen
Instanzen hinweg gegen Bemühungen der U.S.-Regierung zur Wehr,
Einsicht in Daten zu erhalten, die in einem Rechenzentrum in Irland
gespeichert sind.
Ein Einsatz, den auch Detlef Schmuck, Geschäftsführer der
TeamDrive Systems GmbH positiv hervorhebt: „Es ist definitiv
lobenswert, dass Microsoft bereits seit Jahren daran arbeitet, eine
Katastrophe für U.S. Cloud Service Anbieter abzuwehren. Doch schon
jetzt ist bei Unternehmen die Unsicherheit groß, gegen Europäischen
Datenschutz bei der Nutzung von U.S. Cloud Services zu verstoßen.
Insbesondere nach der Einführung der EU-DSGVO könnten schließlich
schwerwiegende Rechtsfolgen für Europäische Firmen drohen.“ Als
Beispiel nennt Schmuck die Nachvollziehbarkeit personengebundener
Daten wie von der EU-DSGVO gefordert. „Dem widerspricht der U.S.
Patriot Act, der Unternehmen in der Regel zum Schweigen über die
Herausgabe der Daten verpflichtet“, warnt Schmuck.
Über Fragen zu Gesetzgebung und Datensicherheit informiert
TeamDrive interessierte Unternehmen mithilfe des Whitepapers „Sichere
Cloud Collaboration nach DSGVO“ unter https://www.teamdrive.com/de/.
TeamDrive gilt als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt
made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von
Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem.
Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht.
Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die
gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann –
weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten
entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit
wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen
Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen
sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen
Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und
iOS.
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