„Das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
soll ein Schritt nach vorne sein, doch für die Versorgung der
Patienten geht es mit dem Kabinettsentwurf gleich zwei Schritte
rückwärts“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes. Die Bundesregierung biete mit diesem
Gesetzentwurf keineswegs eine Lösung für die Frage, wie trotz immer
schneller steigender Preise für patentgeschützte Wirkstoffe eine
zukunftsfähige Arzneimittelversorgung für alle Patienten
gewährleistet werden kann.
Stattdessen werden viele Wünsche der Pharmafirmen aufgegriffen,
die diese zuvor im Pharmadialog vorrangig mit Blick auf den
Wirtschaftsstandort Deutschland vorgebracht hatten. Durch den Wegfall
der Zytostatika-Ausschreibungen sowie zusätzliches Honorar in Höhe
von 100 Millionen Euro können sich auch die Apotheker über
unverhoffte Geschenke freuen.
Verschleierung der Preise fördert Gewinnmargen
Zu den Wünschen der Pharmaindustrie gehört, die zwischen ihnen
und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge für neue
Medikamente geheim zu halten. „Doch was laut Kabinettsentwurf den
Pharmastandort Deutschland stärken soll, dient in Wirklichkeit nur
dazu, dass Pharmafirmen in Ländern, die Deutschland als Referenzland
nutzen, höhere Preise durchsetzen können“, so Litsch. „Durch diese
Verschleierungstaktik wird auch die Versichertengemeinschaft in
Deutschland durch unnötig hohe Arzneimittelpreise belastet.“ Den
unverbindlichen Aussichten auf niedrigere Erstattungsbeiträge und
weniger Marktrückzüge stehen handfeste Mehrkosten entgegen, die die
finanzielle Stabilität der GKV belasten können.
Außerdem enthält der Gesetzestext immer noch keine Hinweise
darauf, wie die intransparenten Erstattungspreise umgesetzt werden
sollen, wenn gleichzeitig alle relevanten Stellen die verhandelten
Preise kennen müssen. Details dazu wollen das
Bundesgesundheitsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in
einer Rechtsverordnung klären. Martin Litsch kritisierte dieses
Vorgehen: „Eine gesellschaftlich so relevante Frage wie der Umgang
mit intransparenten Arzneimittelpreisen sollte nicht am Parlament
vorbei geregelt werden. Das wird ihrer Bedeutung nicht gerecht.“
Kostensteigernde Preisspirale
Auf Wunsch der Pharmaindustrie werden die Preise aus dem
europäischen Ausland weiterhin als verpflichtende Bezugsgröße bei den
Arzneimittelpreisverhandlungen in Deutschland vorgegeben. „Die der
Industrie zugestandenen Preiserhöhungsmöglichkeiten im Ausland werden
durch diese Regelung wieder nach Deutschland importiert. Da kann die
Pharmaindustrie ab sofort gleich zwei Mal Weihnachten feiern“, sagte
Martin Litsch. „Die Politik sollte an der noch im Referentenentwurf
vorgesehenen Streichung dieser Vorschrift festhalten.“ Darüber hinaus
sollte auch der Bezug auf die Preise von vergleichbaren Arzneimitteln
entfallen, denn hierdurch wird jeder Preiswettbewerb verhindert.
Kritisch bewertet die AOK auch die vorgeschlagene Umsatzschwelle
von 250 Millionen Euro im ersten Jahr, ab der die verhandelten,
niedrigeren Erstattungspreise gelten sollen. Davon wären 2015
lediglich drei Präparate betroffen gewesen. „Eine homöopathisch
dosierte Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro kommt den Interessen
der Pharmafirmen sehr entgegen. Um tatsächlich wirksam zu sein,
dürfte die Grenze bei maximal 50 Millionen Euro liegen und müsste
rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten“, sagte Martin
Litsch.
Zytostatika-Ausschreibungen erhalten
Für schädlich hält der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes auch
die geplante Streichung der Direktverträge für
Zytostatikazubereitungen. „Den im Gesetzentwurf unterstellten
Versorgungsnotstand gibt es schlichtweg nicht“, so Litsch. Ohne
Einschränkungen für die Versorgung der Patienten hat die AOK klare
Regeln für die Zytostatika-Versorgung aufgestellt und die Lieferwege
zwischen Arzt und Apotheke transparent sowie versorgungsnäher
gemacht. Litsch: „Diese Möglichkeit soll nun wegfallen. Mit der
Neuregelung will der Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge
eingreifen. Das ist nicht tolerabel.“ Als Alternative sollen
Rabattverträge mit Herstellern von Krebsmedikamenten möglich sein,
die jedoch nur im Kassenverbund gemeinsam und einheitlich
abgeschlossen werden können.
Einen Lichtblick sieht Martin Litsch dennoch im Gesetzentwurf.
„Unverzichtbar ist die Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Jahr
2022. Ich bin froh, dass das Bundesgesundheitsministerium wenigstens
daran festhält. Allerdings werden mit dem ab 2018 vorgesehenen
Inflationsausgleich 150 bis 200 Millionen Euro jährlich in den
Bestandsmarkt gepumpt, also in renditestarke Präparate kurz vor
Patentablauf. Das ist schlecht investiertes Geld“, so der
AOK-Vorstand.
Auch die geplante Praxissoftware, mit der Ärzte über die
Ergebnisse der Nutzenbewertung von Arzneimitteln informiert werden
sollen, sei ein wichtiger Beitrag für eine qualitativ hochwertige
Versorgung der Patienten. Unter zwei Bedingungen, wie Martin Litsch
formulierte: „Die Informationen müssen herstellerunabhängig sein. Und
die Ärzte müssen die Preise der Arzneimittel kennen. Nur dann können
sie auch indikationsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll verordnen.“
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