Informationspflichten ausgeweitet

Neue Pflichtangaben für Dienstleistungserbringer
Neue Pflichtangaben für Dienstleistungserbringer
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.
Der zugrundeliegende Fall
Grundsätzlich steht das Recht, ein Werk zu nutzen und es darzustellen, nur dem Urheber, bzw. von diesem ermächtigten Personen zu. Nichts anderes gilt auch im Internet!
Regelmäßig gelangen findige Unternehmer durch die Nachlässigkeit der Konkurrenz zu wirtschaftlichem Erfolg. Eine solche Nachlässigkeit wollte sich nun auch ein besonders cleverer Unternehmer hinsichtlich markenrechtlicher Eintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zu Nutze machen.
München, im Juni 2010: Am 11. Juni ist das neue Gesetz zum Verbraucherkreditschutz in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist eine bessere Information der Verbraucher bei Aufnahme eines Kredits. Geeignet ist das Gesetz auch, um Vorwürfe über Abzocke oder Betrug zu entkräften, so Auer Witte Thiel. Verbraucher müssen demnach ab sofort schon vor Abschluss eines Vertrags über wesentliche Bestandteile des Kredits informiert werden. Auch die Werbung unterliegt nun str
Die Victory Medienfonds wurden in den 90iger Jahren von dem Initiator Franz Landerer gegründet. Die Gründungsphase und die Folgejahre waren ein voller Erfolg. Medienberichten zufolge haben die Initiatoren seit 1991 mit 24 Filmfonds bei 8500 Anlegern ungefähr 350 Mio. Euro Kapital eingesammelt. In den besten Jahren der Medienfonds, die1998 bis 2002 waren, konnten die Anleger nämlich von der Steuersparanlage erheblich profitieren. Dieses Steuersparkonzept ist allerdings langfr
Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten.
Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen.
Mandanten, die auf Rügen nach einer professionellen Rechtsberatung suchen, werden bei den Rechtsanwälten Alexander Dobiasch und Rupert Richter fündig. Seit 2003 führen die beiden Rechtsexperten eine Kanzlei im Sinne ihrer Mandanten. Die rechtsanwaltliche Tätigkeit von Alexander Dobiasch reicht bis ins Jahr 1997 zurück, während Rupert Richter bereits seit 1990 als Rechtsanwalt tätig ist. Diese langjährige Erfahrung und fachliche Expertise ermöglic
Hamburger Anlegerin klagt auf Schadensersatz/Widerruf bereits geschlossener Abfindungsvergleiche möglich/Millionenrisiko für die Deutsche Bank